§ 15b regelt die Ausnahme, nämlich die Übermittlung von Passwörtern und anderen Zugangsdaten von Telemediendienstbetreibern an die in § 15b Abs. 2 Nr. 1 und 2 aufgeführten Behörden.
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Als Oppositionspolitiker habe ich seit langem gefordert, dass die Große Koalition endlich handelt und gegen den zunehmenden Rechtsextremismus und die Hasskriminalität im Netz aktiv wird. Gleichwohl wäre es eigentlich an der Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich zu erklären. Insofern wäre es vielleicht angebracht, wenn Sie Ihre Frage auch an die zuständige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz richten würden.
(...) Nach §15b Abs. 3 Auskunftsverfahren bei Passwörtern und Zugangsdaten richtet die Strafverfolgungsbehörde (in der Regel die Staatsanwaltschaft) an den Telemediendienstanbieter das Ersuchen, ein Passwort, zum Beispiel für ein Soziales Netzwerk oder einen Cloud-Dienst, herauszugeben. (...)
(...) Wir wollen Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen. (...)
ich bin haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und kein Innenpolitiker.
Für eine nähere Erläuterung des Gesetzentwurfes zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" wenden Sie sich bitte an die innpolitische Sprecherin unserer Fraktion, die geschätzte Kollegin Ute Vogt.
(…) Da ich hierfür fachlich nicht zuständig bin, empfehle ich, weitere Anfragen an ein Mitglied des betroffenen Ausschusses zu senden. (…)