Frage an Johannes Kahrs von Marco H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Kahrs,
ich habe von dem Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" gehört.
U.a. soll das sog. Telemediengesetz geändert werden. In dem Entwurf findet sich unter Artikel 5 "Änderung des Telemediengesetzes" folgender Passus:
§15b Abs. 3 Auskunftsverfahren bei Passwörtern und Zugangsdaten:
"Derjenige, der geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung daran vermittelt, hat die zu beauskunftenden Daten unverzüglich, vollständig und unverändert zu übermitteln. Eine Verschlüsselung der Daten bleibt unberührt. [ Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben
die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren." ]
Wie ist vor allem der in Klammern gesetzte Absatz zu verstehen? Könnten Sie das bitte näher erläutern?
Danke.
Moin Herr H.,
ich bin haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und kein Innenpolitiker.
Für eine nähere Erläuterung des Gesetzentwurfes zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" wenden Sie sich bitte an die innpolitische Sprecherin unserer Fraktion, die geschätzte Kollegin Ute Vogt.
Fröhlicher Gruß
Ihr
Johannes Kahrs