Frage an Matthias Zimmer von Marco H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer,
ich habe von dem Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" gehört.
U.a. soll das sog. Telemediengesetz geändert werden. In dem Entwurf findet sich unter Artikel 5 "Änderung des Telemediengesetzes" folgender Passus:
§15b Abs. 3 Auskunftsverfahren bei Passwörtern und Zugangsdaten:
"Derjenige, der geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung daran vermittelt, hat die zu beauskunftenden Daten unverzüglich, vollständig und unverändert zu übermitteln. Eine Verschlüsselung der Daten bleibt unberührt. [ Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben
die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren." ]
Wie ist vor allem der in Klammern gesetzte Absatz zu verstehen? Könnten Sie das bitte näher erläutern?
Danke.
Sehr geehrter Herr Heit,
eine Erläuterung dazu findet sich im Gesetzentwurf auf S. 46f.; die Quelle hierzu ist:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Bekaempfung_Hasskriminalitaet.pdf;jsessionid=BFF9470435135AEE47485B583DBF9393.2_cid297?__blob=publicationFile&v=3
Da ich hierfür fachlich nicht zuständig bin, empfehle ich, weitere Anfragen an ein Mitglied des betroffenen Ausschusses zu senden. Dieser muss das Gesetz ja noch parlamentarisch beraten.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Zimmer