Frage von Laura W. • 10.01.2024
![Jan Plobner Portrait von Jan Plobner](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/plobner-jan.jpg?itok=MNd6lKRs)
Antwort ausstehend von Jan Plobner SPD
Das Offenbarungsverbot hat innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses einige Korrekturen erfahren.
Das Offenbarungsverbot wird nun auch weiter ausgeweitet auf enge Familienangehörige (Ehepartner:innen, Verwandte in grader Linie, anderer Elternteil des Kindes) für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.
Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich sein.
Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen.
Diese Frist dient nicht der Überprüfung, sondern soll Raum für Überlegungen und Reflexion biete