Anke Hennig
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SPD
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Frage von Mark L. •

Haben Sie dafür gestritten, dass trans Menschen keine drei Monate Wartezeit brauchen ihr Geschlecht bei der Standesamt zu ändern?

Sehr geehrte Frau Hennig,

so viele trans Menschen warten einfach auf den Tag, an dem sie ihr authentisches Geschlecht Offizial bei der Standesamt anmelden kann. Sie haben schon alle eine Menge überlegt, sind schon ständig und sehr oft Jahrelang gezwungen, bei vielen Anmeldungen mit ihrem falschen Geschlecht konfrontiert zu werden. Noch drei Monate Wartezeit ist unnötig und bei Intergeschlechtliche Menschen eine rechtliche Verschlechterung.

Viele Grüße

Anke Hennig
Antwort von
SPD

Hallo Mark L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In vielen Gesprächen wurden mir und der Fraktion eindrucksvoll beschrieben, welchem Leidensdruck TIN-Personen ausgesetzt sind. Daher ist es unser Anliegen, das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz endlich durch ein modernes Gesetz abzulösen. Laut Gesetzentwurf müssen Personen sich drei Monate vor der offiziellen Geschlechts- und Namensänderung beim Standesamt anmelden. Diese Frist dient nicht der Überprüfung, sondern soll Raum für Überlegungen und Reflexion bieten. Das Ziel ist, eine klar durchdachte Entscheidung zur Geschlechts- und Namensänderung zu gewährleisten und unüberlegte Erklärungen zu verhindern – auch von denen, die das Gesetz ins Lächerliche ziehen wollen. Wir kämpfen weiterhin für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen und die Stärkung ihrer Rechte. 

Mit freundlichen Grüßen

Anke Hennig

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