(...) „Ich bin gegen jede weitere Aufweichung oder gar völlige Abschaffung der geltenden Stichtagsregelung im Stammzellgesetz. Der Deutsche Bundestag hat 2002 beschlossen, dass von diesem Zeitpunkt an in Deutschland keine Embryonen vernichtet oder speziell nur zu Forschungszwecken hergestellt werden dürfen. (...)
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(...) Denn auch die jetzt beschlossene Stichtagsverschiebung setzt ja nicht darauf, dass Eizellen mit dem Vorsatz befruchtet werden, sie der verbrauchenden Stammzellforschung anheim fallen zu lassen, es geht nach wie vor darum, „überzählige“ Embryonen zu verwenden. Dabei muss es auch nach der Stichtagsverschiebung bleiben – ohne diese problematische „Überzähligkeit“ künstlich hervorzurufen. (...)
(...) Als Politiker, der auch auf eine Weiterentwicklung der Forschung mit dem Zweck der Heilung bislang unheilbarer Krankheiten, bedacht ist, habe ich mich persönlich sehr intensiv mit dieser Entscheidung auseinander gesetzt. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass durch eine einmalige Verschiebung des Stichtages kein Anreiz für die Gewinnung von Stammzelllinien im Ausland entsteht und habe für eine Änderung des Stammzellgesetzes durch diese einmalige Verschiebung gestimmt. Das Embryonenschutzgesetz sorgt auch weiterhin für einen hohen Lebensschutz in Deutschland. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
(...) Was nun erlaubt ist, ist der Import bereits vorhandener Zelllinien aus dem Ausland, diese bei der künstlichen Befruchtung entstandenen Embryonen, denen diese Stammzellen entnommen wurden, sind überzählig und würden von den Medizinern ohnehin verworfen werden. Dadurch, dass der Stichtag für zulässige Zelllinien in der Vergangenheit liegt, liefern wir dem Ausland keinen Anreiz, Embryonen speziell für Forschungszwecke herzustellen. (...)