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Frage von Andreas T. •

Frage an Michael Fuchs von Andreas T. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Die Entscheidung über das Stammzellgesetz steht kurz bevor. Ob wohl moralisch nicht vertretbar, und obwohl es nach über zehnjähriger empryonaler Stammtellforschung nicht einen einzigen Erfolg gibt, wollen nicht wenige CDU-Bundestagsabgeordnete für eine Liberalisierung der embryonalen Stammzellforschung stimmen.
Ich bringe hier auch einige Passagen eines Artikels von http://www.idea.de/index.php?id=917&tx_ttnews%5Btt_news%5D=63380&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=acbf4f4281

Frauen als „Eizell-Lieferantinnen“
Die Vorsitzende des „Konvents evangelischer Theologinnen in der Bundesrepublik Deutschland“, Dorothea Heiland (Rendsburg), gibt in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten zu bedenken, dass eine Stichtagsverschiebung zum „Ausstieg aus dem Embryonenschutz in kleinen Schritten“ führe. Die Forschung werde immer wieder frische Stammzellen benötigen. Frau Heiland zufolge werden Frauen als „Eizell-Lieferantinnen“ missbraucht. Ihnen werde eine finanzielle Entschädigung geboten, wenn sie „überzählige“ Embryonen zur Verfügung stellten.

Minister: Tötung menschlicher Embryonen nicht vertretbar
Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) lehnt eine Aufhebung oder Verschiebung des Stichtags ab. Die Tötung menschlicher Embryonen sei „ethisch nicht vertretbar“, schreibt der Katholik an alle hessischen Bundestagsabgeordneten. Stattdessen solle man die Forschung mit adulten (erwachsenen) Zellen fördern. Dies gilt als ethisch unbedenklich, weil dafür keine Menschen getötet werden müssen. „Als Wirtschaftsminister möchte ich daran erinnern, dass Deutschland und Hessen bei der klinischen Forschung und Therapie mit ethisch unproblematischen adulten Stammzellen zur Weltspitze gehören“, so Rhiel. Der Mensch dürfe „nicht alles tun, was er kann“.

Wie werden Sie sich als Christdemokrat in dieser Woche beim Stammzellgesetz entscheiden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Teuber,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe bei der Abstimmung über die Verschiebung des Stichtages für den Import embryonaler Stammzellen mit "Ja" gestimmt. Vermutlich sind Sie über das Ergebnis der Abstimmung im Bundestag enttäuscht, da die Mehrheit der Parlamentarier sich dafür ausgesprochen hat. Der Abstimmung ist eine breite Debatte über die Fraktionsgrenzen hinweg vorausgegangen. So unterschiedlich, wie die Ansichten dazu in der deutschen Bevölkerung sind, so unterschiedlich sind auch die Antworten bei den einzelnen Abgeordneten ausgefallen. Es handelt sich um einen sehr sensiblen Bereich, in dem ich mir als Christdemokrat die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Denn als Abgeordneter muss ich nicht nur der Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen, sondern mein Handeln auch vor Freunden und Verwandten und - nicht zuletzt - vor meinem eigenen Gewissen verantworten.

Das Embryonenschutzgesetz verbietet nach wie vor die Erzeugung und Verwendung von Embryonen für Forschungszwecke. Daran wird sich auch nichts ändern.

Die Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen bietet uns aber die Chance, in der Zukunft bisher unheilbare Krankheiten zu therapieren.

Was nun erlaubt ist, ist der Import bereits vorhandener Zelllinien aus dem Ausland, diese bei der künstlichen Befruchtung entstandenen Embryonen, denen diese Stammzellen entnommen wurden, sind überzählig und würden von den Medizinern ohnehin verworfen werden. Dadurch, dass der Stichtag für zulässige Zelllinien in der Vergangenheit liegt, liefern wir dem Ausland keinen Anreiz, Embryonen speziell für Forschungszwecke herzustellen. Die Grundlagenforschung kann es uns ermöglichen, in Zukunft möglicherweise auf embryonale Stammzellenforschung zu verzichten -- etwas, was ich mir sehr wünschen würde. Um dieses Ziel zu erreichen, sind aber momentan embryonale Stammzellen als Vergleichszellen unverzichtbar.

Dass die Fragen, die die Forschung mit embryonalen Stammzellen aufwirft, als Christ nicht ohne weiteres eindeutig zu beantworten sind, zeigt die kontroverse Debatte innerhalb der beiden Kirchen. Ich möchte an dieser Stelle den Münchner Erzbischof Reinhard Marx zitieren, der gesagt hat, dass "die Debatte um die Novellierung des Stammzellengesetzes quer durch die katholische und evangelische Kirche geht".

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB