Frage an Johannes Singhammer von Thomas und Claudia G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Singhammer,
angesichts der bevorstehenden Abstimmung über das Stammzellengesetz bitten wir Sie als einem unserer Münchner Abgeordeten dringendst darum, sich nicht Parteizwängen, partikulären Wirtschafts- und Forschungsinteressen zu beugen, sondern den Schutz der menschlichen Person von Anfang an zu verteidigen.
Als Familie mit vier Kindern haben wir ein lebhaftes Interesse, dass unser Land sich nicht wieder in Richtung einer Barbarei entwickelt. Das befürchten wir ernsthaft, wenn Ehe und Familie als tragende Säulen unserer Demokratie weiter angegriffen, ausgehöhlt und sinnentleert werden. Die Achtung vor dem Leben von Anfang bis zum Ende ist ein zentrales Fundament unseres Grundgesetzes. Nie darf hier der Zweck die Mittel heiligen. Für uns als katholische Christen ist die Sache eigentlich ganz einfach und eindeutig. Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie Frau Schavan hier zu einer völlig konträren Einschätzung kommen kann und dies als katholische Position ausgibt. Wir hoffen sehr, dass Ihre Stimme der Kultur des Lebens und nicht der des Todes dient.
Wie werden Sie abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas und Claudia Gans
Diplomsozialpädagoge und Diplomsozialpädagogin
Sehr geehrte Frau Gans, sehr geehrter Herr Gans,
zur Abstimmung im Deutschen Bundestag am 11.04.2008 über eine Änderung der Stichtagsregelung des geltenden Stammzellgesetzes hat der Bundestagsabgeordnete für den Münchner Norden, Johannes Singhammer, am 10.April 2008 die nachfolgende Pressemitteilung veröffentlicht:
„Ich bin gegen jede weitere Aufweichung oder gar völlige Abschaffung der geltenden Stichtagsregelung im Stammzellgesetz. Der Deutsche Bundestag hat 2002 beschlossen, dass von diesem Zeitpunkt an in Deutschland keine Embryonen vernichtet oder speziell nur zu Forschungszwecken hergestellt werden dürfen. Auf dieser Grundlage darf mit embryonalen Stammzelllinien geforscht werden, soweit diese von Stammzellen abstammen, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind. Die geltende Rechtslage gründet damit auf einem Kompromiss, der nach eingehenden und schwierigen besonderen ethischen Abwägungen erzielt wurde. International hat Deutschland dennoch heute einen Spitzenplatz in der therapieorientierten Forschung mit adulten Stammzellen erreicht. Mit der Konzentration auf andere Stammzellforschungsansätze soll der Forschungsstandort Deutschland weiter gefördert werden. Eine immer neue zeitliche Verschiebung des geltenden Stichtages würde das eigentliche Schutzziel einer Stichtagsregelung ins Absurde führen. Erfolgreiche Grundlagenforschung ist auch mit den bisherigen Stammzelllinien möglich. Daher werde ich im Deutschen Bundestag meine Stimme dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag „Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – adulte Stammzellforschung fördern“ geben.“
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Klaus Hackenschmied
Büroleiter
Büro des Bundestagsabgeordneten
Johannes Singhammer