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Frage von Peter J. Dr. S. •

Frage an Annette Schavan von Peter J. Dr. S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Dr. Schavan,

ich möchte vorwegschicken, dass ich seit 7 Jahren in den NL arbeite, an einer in meinem Bereich (Volkswirtschaftslehre)Top 10 Universität in Europa und Top 30 in der Welt (internationale Rankings). Ich wäre gerne wieder in Deutschland tätig, dies wird mir jedoch, wie unten zu lesen (nach dieser email folgt der Originaltext der RWTH), bestenfalls für 13 Monate erlaubt.

BItte erklären Sie mir diese absurde Regelung mit den 12 Jahren und begründen Sie dies bitte normativ.

Mit besten Grüssen aus den NL

Dr. Peter Stauvermann

Kopiert: (Name und email Adresse des Absenders aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht)
Sehr geehrter Herr Stauvermann,

Ihre Bewerbung als Senior Researcher ist bei uns angekommen. Im Vorfeld eines weiteren Gespräches müssen wir jedoch abklären, ob und wie lange wir Sie anstellen könnten.

Sie haben sicherlich schon von dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz gehört, welches die befristeten Arbeitsverträge von Wissenschaftlern regelt. Dieses besagt, dass Sie nach den uns vorliegenden Unterlagen nur noch eine Beschäftigungszeit von 13 Monaten in Anspruch nehmen können, da Sie dann insgesamt 12 Jahre nach Ihrer Diplomarbeit (6 Jahre vor und 6 Jahre nach der Promotion) wissenschaftlich angestellt waren.

Die Befristungsdauer verlängert sich durch die Betreuung eines oder mehrer Kinder unter 18 Jahren um 2 Jahre je Kind. Deshalb unsere Frage, ob Sie Kinder haben, auf die in der fraglichen Zeit betreut werden mussten.

Mit freundlichen Grüßen

[...]

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Gern möchte ich Ihnen diese persönlich beantworten und bitte Sie, mir hierfür Ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Ich werde auch weiterhin alle bei www.abgeordnetenwatch.de eingestellten Fragen direkt an den Absender beantworten, sofern sich ein direkter Kontakt ermitteln lässt. Sie können mir Ihre Fragen selbstverständlich auch jederzeit unmittelbar in einer E-Mail an annette.schavan@bundestag.de stellen.

Seien Sie freundlich gegrüßt.

Ihre Annette Schavan

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.