Portrait von Herbert Frankenhauser
Herbert Frankenhauser
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Herbert Frankenhauser zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Thomas und Claudia G. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Thomas und Claudia G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
angesichts der bevorstehenden Abstimmung über das Stammzellengesetz bitten wir Sie als unseren Abgeordeten dringendst darum, sich nicht Parteizwängen, partikulären Wirtschafts- und Forschungsinteressen zu beugen, sondern den Schutz der menschlichen Person von Anfang an zu verteidigen. Als Familie mit vier Kindern haben wir ein lebhaftes Interesse, dass unser Land sich nicht wieder in Richtung einer Barbarei entwickelt. Das befürchten wir ernsthaft, wenn Ehe und Familie als tragende Säulen unserer Demokratie weiter angegriffen, ausgehöhlt und sinnentleert werden. Die Achtung vor dem Leben von Anfang bis zum Ende ist ein zentrales Fundament unseres Grundgesetzes. Nie darf hier der Zweck die Mittel heiligen. Für uns als katholische Christen ist die Sache eigentlich ganz einfach und eindeutig. Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie Frau Schavan hier zu einer völlig konträren Einschätzung kommen kann und dies als katholische Position ausgibt. Wir hoffen sehr, dass Ihre Stimme der Kultur des Lebens und nicht der des Todes dient.
Wie werden Sie abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas und Claudia Gans
Diplomsozialpädagoge und Diplomsozialpädagogin

Portrait von Herbert Frankenhauser
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Gans,
sehr geehrter Herr Gans,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 11. April dieses Jahres. Die Problematik der Änderung des Stammzellgesetzes wurde sowohl im Bundestag als auch in den Fraktionen sehr ausführlich diskutiert. Auslöser der Debatte war ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Herbst 2006. Der Deutsche Bundestag befasste sich in zwei Anhörungen am 9. Mai 2007 und am 3. März 2008 sowie in einer fast vierstündigen Debatte am 14. Februar 2008 sehr intensiv mit dieser Thematik. Darüber hinaus fanden zahlreiche Fach- und Hintergrundgespräche statt.

Sie können sich sicher sein, dass sich niemand diese Entscheidung einfach gemacht hat. Aber eines der Grundprinzipien einer funktionierenden Demokratie ist die persönliche Gewissensentscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Als Politiker, der auch auf eine Weiterentwicklung der Forschung mit dem Zweck der Heilung bislang unheilbarer Krankheiten, bedacht ist, habe ich mich persönlich sehr intensiv mit dieser Entscheidung auseinander gesetzt. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass durch eine einmalige Verschiebung des Stichtages kein Anreiz für die Gewinnung von Stammzelllinien im Ausland entsteht und habe für eine Änderung des Stammzellgesetzes durch diese einmalige Verschiebung gestimmt. Das Embryonenschutzgesetz sorgt auch weiterhin für einen hohen Lebensschutz in Deutschland. Es verbietet die Forschung mit Embryonen wie auch die Herstellung von Stammzelllinien. Mit einer einmaligen Verschiebung des Stichtages für den Import bereits bestehender Stammzelllinien wird kein einziger Embryo zusätzlich berührt. Wir ermöglichen in Deutschland aber weiterhin eine Forschung, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass es in Zukunft vielleicht durch sogenannte reprogrammierte Zelllinien auch eine Alternative zu embryonalen Stammzelllinien geben könnte.

Die weltweite Herstellung embryonaler Stammzelllinien konnten wir bisher und können wir auch in der Zukunft nicht verhindern. Auch die weltweite Forschung an embryonalen Stammzellen können wir nicht verhindern – ob es uns gefällt oder nicht.

Grundsätzlich stellen sich uns daher folgende Fragen: Wie gehen wir eigentlich mit dem Wissen um, das im Ausland durch die Forschung mit diesen Linien entsteht und publiziert wird? Werden wir unseren Forschern verbieten, diese Publikationen zu lesen? Darf dieses Wissen für den Erkenntnisgewinn auch bei der adulten Stammzellforschung genutzt werden? Und sollten einmal doch Anwendungen in welcher Form auch immer entstehen, darf und kann man diese dann den Menschen in Deutschland verwehren? Diese Fragen muss sich jeder selbst beantworten!

Abschließend erlaube ich mir noch einen kleinen Gedankenanstoß, entnommen aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil, hinzuzufügen:

„Die Laien selbst sollen vielmehr im Licht christlicher Weisheit und unter Berücksichtigung der Lehre des kirchlichen Lehramtes darin ihre eigene Aufgabe wahrnehmen. Oftmals wird gerade eine christliche Schau der Dinge ihnen eine bestimmte Lösung in einer konkreten Situation nahelegen. Aber andere Christen werden vielleicht, wie es häufiger, und zwar legitim, der Fall ist, bei gleicher Gewissenhaftigkeit in der gleichen Frage zu einem anderen Urteil kommen. Wenn dann die beiderseitigen Lösungen, auch gegen den Willen der Parteien, von vielen andern sehr leicht als eindeutige Folgerung aus der Botschaft des Evangeliums betrachtet werden, so müsste doch klar bleiben, dass in solchen Fällen niemand das Recht hat, die Autorität der Kirche ausschließlich für sich und seine eigene Meinung in Anspruch zu nehmen. Immer aber sollen sie in einem offenen Dialog sich gegenseitig zur Klärung der Frage zu helfen suchen; dabei sollen sie die gegenseitige Liebe bewahren und vor allem auf das Gemeinwohl bedacht sein.“

Auch in diesem Sinne bitte ich um Verständnis für meine getroffene Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Frankenhauser, MdB