(...) Diese Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen, weil es ein schwieriger Abwägensprozess zwischen dem Verbot der Zulassung von weiterer Forschung an embryonalen Stammzellen und dem Menschenleben per se als solches war. Aus diesem Grund suchte ich als evangelischer Christ auch das persönliche Gespräch mit dem Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Herrn Prälat Stefan Reimers, er versicherte mir, dass die Verlängerung der Frist auch von der Mehrheit des Rates der EKD unterstützt werde, weil es sich um einen schonenden Ausgleich zwischen einerseits dem Anliegen, die Forschung, bspw. (...)
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(...) bei der Abstimmung über die Anträge zum Stammzellgesetz hatte ich nicht nur den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern auch den Schutz des Lebens nach der Geburt zu berücksichtigen. Mit einer Verschiebung des Stichtags bleiben nach meiner Ansicht wichtige Forschungsarbeiten auf medizinischem Gebiet weiterhin möglich, ohne den Schutz des ungeborenen Lebens zu vernachlässigen. (...)
(...) wenn man sieht, welche bahnbrechenden Ergebnisse mit Hilfe der Stammellenforschung erzielt wurden, halte ich diese auf jeden Fall für gerechtfertigt. Denn am Ende verspricht diese Art der Forschung Heilung für Kranke, denen vor Kurzem noch nicht geholfen werden konnte. (...)
(...) Auch deshalb ist das Abstimmungsergebnis ganz in meinem Sinne und so halte ich die aktuelle Lösung in dieser schwierigen Frage für vertretbar. Ungern würde ich auf die Chance verzichten, dass auch die deutsche Wissenschaft an einer Heilungsmöglichkeit für schwere und lebensbedrohliche Krankheiten forscht. Allerdings waren für mich die alternativ beratenen Gesetzentwürfe, die beispielsweise eine gänzliche Abschaffung des Stichtages oder den Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes bei Einfuhr und Verwendung der embryonaler Stammzellen vorsahen, zu weitgehend und deren Folgen zu undurchsichtig. (...)
(...) auf Ihre Frage, wie ich bei der anstehenden Abstimmung zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes votieren werde, habe ich Ihnen richtigerweise geantwortet, dass im Deutschen Bundestag keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes ansteht. Um es nochmal deutlich zu sagen: In Deutschland ist das Leben von Embryonen gesetzlich geschützt und wird in keinster Weise zur Disposition gestellt! (...)
(...) Zur Substanz des Stammzellgesetzes gehört ein Stichtag, der in der Vergangenheit liegt, damit von der Forschung in Deutschland auch künftig keine Veranlassung zur Herstellung oder Zerstörung von Embryonen für die Gewinnung embryonaler Stammzellen ausgeht. (...) Mai 2007 berührt nicht das hohe Schutzniveau des Embryonenschutzgesetzes, aber verbessert gleichzeitig die Möglichkeiten für die Forschung, um Erfolge gerade auch in der adulten Stammzellforschung zu erreichen und zu verifizieren. (...)