Frage an Rolf Schwanitz von Uwe N. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
sehr geehrter herr schwanitz,
angesichts des beschlusses des deutschen bundestages zur verschiebung des stichtages zur forschung an embryonalen stammzellen stellt sich für mich die frage:
begeben sich deutsche wissenschaftler nicht zurück in die geschichte und wollen wie schon einmal vor etlicher zeit darüber entscheiden, welche zelle (und daraus entstehendes menschliches leben) sich entwickeln darf und welche nicht, da man dieses leben für unwürdig erklärt und zum tode verurteilt?
haben diese "wissenschaftler" die rechtliche überheblichkeit zu entscheiden, welches leben lebenswert ist und welches nicht?
und mit welcher bvegründung kann ein abgeordneter darüber entscheiden, warum dieses leben leben und warum ein anderes leben dafür vernichtet werden darf?
sind abgeordnete des "christlichen abendlandes" göttern gleichgestellt und damit befähigt wie gott zu entscheiden, oder sind sie nur "auftragsmörder" im namen der wissenschaft?
mit freundlichen grüßen
u.n.
Sehr geehrter Herr Neumann,
bei der Abstimmung über die Anträge zum Stammzellgesetz hatte ich nicht nur den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern auch den Schutz des Lebens nach der Geburt zu berücksichtigen. Mit einer Verschiebung des Stichtags bleiben nach meiner Ansicht wichtige Forschungsarbeiten auf medizinischem Gebiet weiterhin möglich, ohne den Schutz des ungeborenen Lebens zu vernachlässigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz