Frage an Thomas Rachel von Philipp K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Rachel,
vor einigen Jahren wurde versprochen, es bleibt beim Stichtag, es wird keine Verschiebung geben.
Wer soll jetzt die Einmaligkeit glauben?
Beim ersten Importgesetz war das ARgument von Stammzellforschern, sie bräuchten ESZ, da diese eben nicht verlaten und so unbegrenzt zur Verfügung stehen. Jetzt gilt plötzlich das Gegenteil als Argument. Wer soll das nun glauben?
In der Tagespresse liest man von Forschungserfolgen der ASZF, nie von Erfolgen der ESZF ausser Klonen und Chimärenbildung. Welche Argumente pro ESZF gibt es?
Durch ESZF werden menschen instrumentalisiert. Wie ist eine solche Haltung mit dem Amt eines Synodalen der evengelischen kirche im Rheinland zu vereinbaren?
Sehr geehrter Herr Kampfmann,
die grundlegenden Fragen der Stammzellforschung, der Lebensschutz und die Forschungsfreiheit werden sowohl in der Bevölkerung als auch im Deutschen Bundestag kontrovers beurteilt.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz gewährleistet seit nunmehr fast 20 Jahren einen auch im internationalen Vergleich hohen Schutzstandard, an dem festgehalten wird. Das heißt insbesondere, dass die Embryonenforschung einschließlich der Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen sowie die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken einschließlich des sogenannten therapeutischen Klonens in Deutschland verboten bleiben.
Ein wesentliches Anliegen und Ziel des Stammzellgesetzes war und ist es, darüber hinaus sicherzustellen, dass keine Veranlassung für die Zerstörung menschlicher Embryonen von Deutschland ausgeht. Wir werden alles daran setzen, damit die Herstellung von pluripotenten menschlichen Stammzellen künftig ohne einen Verbrauch von Embryonen erfolgen kann.
90 % der Bundesforschungsgelder in der Stammzellforschung in Deutschland gehen in Forschung mit alternativen Stammzellen. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Förderung der Reprogrammierung somatischer Körperzellen.
Wer langfristig den Verbrauch von Embryonen vermeiden will, kommt nicht um die Erkenntnis herum, dass zum Beispiel der Durchbruch über den Weg der Reprogrammierung von somatischen zu pluripotenten Zellen nicht ohne Erkenntnisse aus der embryonalen Stammzellforschung möglich gewesen wäre. Auch künftig ist die adulte Stammzellforschung auf Erkenntnisse aus der embryonalen Stammzellforschung angewiesen.
Deshalb stehe ich zu der mit dem Stammzellgesetz getroffenen Entscheidung, die Forschung im Bereich der embryonalen Stammzellforschung durch den Import ausländischer humaner embryonaler Stammzelllinien – unter strenger Voraussetzung – zu ermöglichen.
Zur Substanz des Stammzellgesetzes gehört ein Stichtag, der in der Vergangenheit liegt, damit von der Forschung in Deutschland auch künftig keine Veranlassung zur Herstellung oder Zerstörung von Embryonen für die Gewinnung embryonaler Stammzellen ausgeht. Eine Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 berührt nicht das hohe Schutzniveau des Embryonenschutzgesetzes, aber verbessert gleichzeitig die Möglichkeiten für die Forschung, um Erfolge gerade auch in der adulten Stammzellforschung zu erreichen und zu verifizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rachel