Frage an Lothar Mark von Markus S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Mark,
mir ist der Embrionenschutz (für mich der Schutz der Menschen der nächsten Generation) ein wichtiges Anliegen und ich bedauere sehr, dass der Bundestag gestern quasi beschlossen hat, dass Forschungsfreiheit wichtiger ist als die Würde des Menschen von Anfang seines biologischen Lebens an. Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Danke für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Schadegg
Sehr geehrter Herr Schadegg,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. April 2008 zum Thema Stammzellforschung.
Leider ist aus Ihren Worten nicht eindeutig hervorgegangen, weshalb Sie der Meinung sind, dass das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes die Forschungsfreiheit über die Würde des Menschen stellt. So muss ich Ihrer Behauptung widersprechen, da der kürzlich auch mit meiner Stimme vom Bundestag gefasste Beschluss an der Grundausrichtung des bisher geltenden Stammzellengesetzes festhält. Die beschlossenen Änderungen betreffen in erster Linie die Verschiebung des Stichtages für die Einfuhr und für die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden. Laut bisher geltendem Recht durften keinerlei Stammzellen verwendet werden, die nach dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Durch das Änderungsgesetz wurde dieser Stichtag nun einmalig auf den 1. Mai 2007 verschoben, vor allem um das geltende Recht an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Aber auch mit dieser Anpassung des Stichtages bleibt nach wie vor gewährleistet, dass von Deutschland keine Erzeugung embryonaler Stammzellen ausgeht, unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber dennoch eine effektive Forschung mit bereits existierenden Stammzelllinien ermöglicht wird.
Der Stichtag bleibt damit auch weiterhin ein praktisches und vor allem effektives Mittel zur Steuerung der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland und bildet einen ethisch breit akzeptierten Grundkonsens beim Umgang mit diesem umstrittenen Forschungsgegenstand.
Auch deshalb ist das Abstimmungsergebnis ganz in meinem Sinne und so halte ich die aktuelle Lösung in dieser schwierigen Frage für vertretbar. Ungern würde ich auf die Chance verzichten, dass auch die deutsche Wissenschaft an einer Heilungsmöglichkeit für schwere und lebensbedrohliche Krankheiten forscht. Allerdings waren für mich die alternativ beratenen Gesetzentwürfe, die beispielsweise eine gänzliche Abschaffung des Stichtages oder den Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes bei Einfuhr und Verwendung der embryonaler Stammzellen vorsahen, zu weitgehend und deren Folgen zu undurchsichtig.
Mit der Einigung des Bundestages auf die Verschiebung des Stichtages sehe ich somit christliche Ethikvorstellungen weitestgehend berücksichtigt.
In der Hoffnung, Ihnen hinsichtlich dieses so wichtigen Themas meine Position deutlich gemacht zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Mark