Frage an Robert Hochbaum von Uwe N. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
sehr geehrter herr hochbaum,
angesichts des beschlusses des deutschen bundestages zur verschiebung des stichtages zur forschung an embryonalen stammzellen stellt sich für mich die frage:
begeben sich deutsche wissenschaftler nicht zurück in die geschichte und wollen wie schon einmal vor etlicher zeit darüber entscheiden, welche zelle (und daraus entstehendes menschliches leben) sich entwickeln darf und welche nicht, da man dieses leben für unwürdig erklärt und zum tode verurteilt?
haben diese "wissenschaftler" die rechtliche überheblichkeit zu entscheiden, welches leben lebenswert ist und welches nicht?
und mit welcher begründung kann ein abgeordneter darüber entscheiden, warum dieses leben leben und warum ein anderes leben dafür vernichtet werden darf?
sind abgeordnete des "christlichen abendlandes" göttern gleichgestellt und damit befähigt wie gott zu entscheiden, oder sind sie nur "auftragsmörder" im namen der wissenschaft?
mit freundlichen grüßen
u.n.
Sehr geehrter Herr Neumann,
wie Sie wissen, freue ich mich stets sehr von politikinteressierten Bürgern angesprochen oder angeschrieben zu werden. Und ich bin gern bereit, zu aktuellen – auch brisanten – Themen und Diskussionen zu antworten und meinen Standpunkt näher zu erläutern.
Als ich erneut von Ihnen in diesem Forum angeschrieben wurde, diesmal zur Debatte über die Verschiebung des Stichtages zur Forschung an embryonalen Stammzellen, war ich doch sehr erstaunt, über die Art und Weise wie Sie an mich herangetreten sind.
Aufgrund dessen war meine erste Reaktion, nicht antworten zu wollen. Der Fairness halber möchte ich Ihnen jedoch mitteilen, weshalb ich schlussendlich für die Änderung des Stammzellengesetzes und damit für die Verschiebung des Stichtages votiert habe.
Diese Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen, weil es ein schwieriger Abwägensprozess zwischen dem Verbot der Zulassung von weiterer Forschung an embryonalen Stammzellen und dem Menschenleben per se als solches war. Aus diesem Grund suchte ich als evangelischer Christ auch das persönliche Gespräch mit dem Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Herrn Prälat Stefan Reimers, er versicherte mir, dass die Verlängerung der Frist auch von der Mehrheit des Rates der EKD unterstützt werde, weil es sich um einen schonenden Ausgleich zwischen einerseits dem Anliegen, die Forschung, bspw. zum besseren Verständnis zellbiologischer Prozesse, zu betreiben und andererseits den ethischen Bedenken gegen eine verbrauchende Embryonenforschung.
Unterstützt in meiner Entscheidungsfindung haben mich aber auch die Zuschriften von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Vor allem jene Schreiben junger Menschen haben mich dabei tief berührt, deren einzige Hoffnung auf Lebensverlängerung oder Lebenserhalt, auf der geplanten Verlegung der Frist zur Nutzung von embryonalen Stammzellen und der damit verbundenen besseren Forschungsmöglichkeiten ruht.
Es wäre mir persönlich sicherlich lieber gewesen, diese Entscheidung nicht hätte treffen zu müssen. Sollten Sie weitere Fragen an mich zur Änderung des Stammzellengesetzes haben, bin ich gern bereit, diese mit Ihnen in einer meiner nächsten Bürgersprechstunden im Vogtland zu klären. Einen Termin erhalten Sie in meinem Wahlkreisbüro oder telefonisch unter 03745/7 72 39.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Hochbaum