![Angelika Graf Portrait von Angelika Graf](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/angelika_graf_7.jpg?itok=1bLC01YP)
(...) Inwiefern in Deutschland der Open-University-Ansatz künftig gestärkt wird, vermag ich nicht einzuschätzen, zumal die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen des Hochschulzugangs allein bei den Ländern liegt. (...)
(...) Inwiefern in Deutschland der Open-University-Ansatz künftig gestärkt wird, vermag ich nicht einzuschätzen, zumal die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen des Hochschulzugangs allein bei den Ländern liegt. (...)
(...) Ohne genaues Wissen um geschichtliche Zusammenhänge wird man auch aktuelle Vorgänge nur schwer oder ungenau einordnen können. Ein lebendiger Geschichtsunterricht, der bei geeigneten Themen gerne auch an relevanten historischen Orten stattfinden kann, wird dazu beitragen, Interessen zu wecken und die von Ihnen beschriebene Situation zu verbessern. (...)
(...) September dieses Jahres, in dem Sie auf die Äußerungen meiner Kollegin Erika Steinbach Bezug nehmen. Ich bin kein Historiker, daher halte ich mich mit Äußerungen zur Rechtmäßigkeit ihrer Äußerungen zurück. Für mich ist jedoch völlig klar, dass Deutschland seinerzeit den Krieg gegen Polen und die anderen Staaten begonnen hat. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Sozialadäquanzklausel in §86 Abs. 3 StGB kennt zwei Ausnahmen vom Tatbestand, nämlich die Aufklärung im Sinne der Verfassung einerseits, sowie die Förderung von Kunst und Wissenschaft andererseits. (...)
(...) Den größten Nutzen von öffentlich-rechtlichen Medien haben die Bürger! Wir alle zahlen Rundfunkgebühren für eine unabhängige Berichterstattung, bei der die Aktivitäten von Politikern, Parteien und Verbände kritisch begleitetet werden. Wieso letztere von dieser kritischen Begleitung einen besonderen Nutzen haben sollen, ist mir nicht klar. (...)
(...) die von Deutschland ratifizierte Lissabon-Konvention sieht vor, Leistungen anzuerkennen, wenn sie nicht wesentlich von den in Deutschland üblichen abweichen. Die Beweislast für das wesentliche Abweichen liegt bei der Hochschule. (...)