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Frage von Phillip H. •

Frage an Annette Schavan von Phillip H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Schavan,

Ich habe eine Frage zur aktuellen Bildungs- und der daraus resultierenden Migrationspolitik und bitte um deren Beantwortung:

Ich habe 2008 Abitur in NRW gemacht und im Anschluss ein duales Studium im Fachbereich Logistik an einer Fachhochschule begonnen. Parallel dazu absolviere ich eine Ausbildung zum Kaufmann für Spedition- und Logistik. 2010 werde ich ein Auslandssemester an der University of Melbourne absolvieren. Meine Bachelorarbeit werde ich bei einem deutschen Industrieunternehmen in deren australischen Niederlassung verfassen. Ich werde meinen Bachelorabschluss 2011 mit 23 Jahren und der Regelstudienzeit von 6 Semestern mit einem Notenschnitt von ca. 1,9 erlangen.

Trotzdem zeichnet sich ab, dass ich nach meinem Abschluss auf Grund von fehlender Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten mein gewünschtes Masterstudium an der Universität Dortmund nicht beginnen kann. Denn dazu fehlen mir Credits in Mathematik, welche ich wahrscheinlich an der Uni Dortmund auch nicht in Zusatzkursen nachholen kann. Ebenso zeichnet sich es in Köln, Mannheim, Berlin und anderen rennomierten deutschen Universitäten ab.

Warum wird es mir trotz exzellenter Ausbildung nicht ermöglich, ein sogenannter "Experte" zu werden, in dem ich mein Bachelor-Studium mit einem gewünschten Master abschließe?

Ich habe die nötigen Voraussetzungen, um in den meisten Ländern der Welt einen ordentlichen Master zu machen - nur nicht in Deutschland. Ich bin bereit für den Master zu bezahlen, bzw. dafür einen Kredit aufzunehmen.

Ebenso geht es vielen meiner Kommilitonen.

Warum versuchen wir also die Migrationspolitik so zu ändern, dass wir uns Ausländer "einkaufen", anstatt die vorhandenen Kapazitäten in Deutschland zu nutzen?

Wenn ich nun im Ausland meinen Master mache, werde ich sicher nicht zurückkommen, um hier meine Steuern zum Fenster rauszuwerfen.

In hoher Erwartung Ihrer Antwort bedanke ich mich vorab

mit freundlichem Gruß
Phillip Hucke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hucke,

die von Deutschland ratifizierte Lissabon-Konvention sieht vor, Leistungen anzuerkennen, wenn sie nicht wesentlich von den in Deutschland üblichen abweichen. Die Beweislast für das wesentliche Abweichen liegt bei der Hochschule. Vor einer Beschwerde sollte allerdings ein sorgfältiger Abgleich von Ihnen vorgenommen werden, ob Sie die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an dem gewünschten Studiengang haben. Bei diesem Abgleich sollte die Universität Dortmund Sie konstruktiv beraten. Das gehört zu ihren Aufgaben, die ihr weder Bund noch Länder abnehmen können.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan