Frage von Uwe K. • 08.03.2023
![Saskia Esken Portrait von Saskia Esken](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Saskia_Esken_Bildnachweis_Anne_Hufnagl.jpg?itok=BLbj3Ou4)
Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Die aktuelle Regelung besagt, dass Mitglieder des Bundestages pro Jahr der Mitgliedschaft eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erhalten.
Wir stehen für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und mehr Tarifbindung
Deswegen arbeiten wir innerhalb der Bundesregierung an weiteren Verbesserungen. Diese setzen komplizierte Abstimmung voraus, da es dieses Vorhaben nicht in den Koalitionsvertrag geschafft haben.
Die Träger der Einrichtungen oder deren Leiter dürfen das nicht verbieten oder einschränken. Wenn Plätze frei sind, müssen sie einen Wechsel möglich machen.
Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Davon profitieren auch Rentner:innen.