Wie finden Sie es, dass ein Bundestagsabgeordneter schon nach einer Legislaturperiode einen höheren Pensionsanspruch, ohne dafür auch nur einen Cent einzuzahlen, hat, als Millionen Rentner?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf die Altersentschädigung der Bundestagsabgeordneten. Die aktuelle Regelung besagt, dass Mitglieder des Bundestages pro Jahr der Mitgliedschaft eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erhalten. Pro weiteres Jahr der Mitgliedschaft kommen jeweils 2,5 Prozent hinzu, bis zu einer Höchstgrenze von 65 Prozent. Nach diesem Prinzip würde dies bedeuten, dass man nach einer Legislaturperiode (vier Jahre) eine Altersentschädigung von 10 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erhalten. Dies wären nach aktuellem Stand ca. 1.000 Euro pro Monat.
Allerdings wollen wir als SPD diese Regelung ändern. Solidarität im Rahmen der Alterssicherung bedeutet für uns, dass neben Selbstständigen, Beamt:innen, freien Berufe, auch Mandatsträger:innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören sollten (siehe SPD-Zukunftsprogramm S. 35: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogramm.pdf). Hierfür setze ich mich ebenfalls ein und empfinde die Aufhebung von Sondersystem in der Alterssicherung als einen wichtigen Schritt. Leider war die Umsetzung in der aktuellen Koalitionskonstellation so nicht möglich. Allerdings werden wir uns als SPD weiterhin dafür einsetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose