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Katja Hessel
FDP
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Frage von Roland K. •

Wie ist der politische Stand zur Lösung der ungerechten Doppelbelastung mit Sozialversicherungsbeiträgen bei Auszahlungen aus Direktversicherungen, vor 2004 abgeschlossen ?

Sehr geehrte Frau Hessel !
Im Juni 2022 bin ich in reguläre Altersrente gegangen. 1987 hatte ich über meinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die zu 100% aus meinem Nettogehalt bezahlt wurden (also bereits Sozialversicherungsbeiträge abgeführt). Mit Auszahlung der Direktversicherung zum Renteneintritt wurde der gesamte Auszahlungsbetrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung nochmals sozialversicherungspflichtig. Ich bezahle also nochmals knapp 20% (KV,Soli,PV). Lt.Bundeskanzler Scholz vom September 2022 soll es in dieser Legislaturperiode eine Lösung zu diesem Problem geben.
Weitere Informationen gerne unter www.dvg-ev.org Direktversicherungsgeschädigte e.V.

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Antwort von
FDP

Lieber Herr K.,

wir Freien Demokraten setzten uns auch weiterhin für die vollständige Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase ein, wenn bereits in der Einzahlungsphase Beiträge entrichtet wurden. Dazu haben wir in der Bundestagsdebatte zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz einen entsprechenden Entschließungsantrag (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/158/1915889.pdf) eingebracht.

In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember 2019 das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das war aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten eine unbefriedigende Lösung, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wurde nicht im Sinne aller Betroffenen aufgelöst. Hier hätten wir uns damals einen anderen Weg gewünscht. Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird.

Nichtsdestotrotz führt die im Jahr 2019 eingeführte Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag zu einer erheblichen Verbesserung für Hunderttausende von Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Alle Betroffenen haben nun Rechtssicherheit und können sich darauf einstellen, ob und welche Bezüge in Zukunft über den Freibetrag hinaus beitragspflichtig sind.

Deswegen arbeiten wir innerhalb der Bundesregierung an weiteren Verbesserungen. Diese setzen komplizierte Abstimmung voraus, da es dieses Vorhaben nicht in den Koalitionsvertrag geschafft haben.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hessel

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