![Kerstin Tack Kerstin Tack](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/bild_kerstin_tack.png?itok=bj3Hbs2a)
(...) Im Koalitionsvertrag haben wir folgendes vereinbart: „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“ (...)
(...) Im Koalitionsvertrag haben wir folgendes vereinbart: „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“ (...)
(...) Es sind bereits erste Absichten aus dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu vernehmen, dass diese Regelung auch auf Kinder von Beziehern der Eingliederungshilfe ausgeweitet werden könnte. Ich unterstütze diese Überlegungen. (...)
(...) Dort ist vorgesehen, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. Ihr Hinweis, dass es auch eine Grenze beim Unterhaltsrückgriff für Angehörige von behinderten Menschen geben soll, ist richtig. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe ich mich dafür eingesetzt, die Teilhabe und die finanziellen Leistungen für behinderte Menschen und deren Angehörigen zu verbessern. (...)
(...) Darauf aufmerksam geworden bin ich durch einen Fall aus meinem Wahlkreis, bei dem ich unterstützend tätig sein konnte. Mein Ziel ist es, das Gesetz so anzupassen, dass der Versorgungsausgleich zukünftig mit dem Tode des Ex-Partners automatisch endet. (...)
(...) Deswegen ist es wichtig dass Armut bekämpft wird. Die Armut kann durch ein Bedingtes Grundeinkommen verhindert werden. Care-Arbeit soll auch privat bezahlt werden und nicht nur öffentlich. (...)
(...) Grauenhafte Zustände in vielerlei Hinsicht. „Schockierende Zustände“ nennt es die Berliner Zeitung. Der Sender RTL, wo die Dokumentation laufen soll, vermeldet, es habe noch nie einen solchen Kampf um die Ausstrahlung gegeben, wie in diesem Fall. (...)