Frage an Uwe Schummer von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schummer,
lt. Koalitionsvertrag sollen Angehörige von Pflegebedürftigen entlastet werden (100.000 Euro Grenze). Soll dies nur die Leistungen aus der Hilfe zur Pflege einbeziehen?
Unsere Familie ist seit 13 Jahren vom Elternunterhalt betroffen. Der Haftungszeitraum könnte noch für weitere Jahrzehnte andauern. Meine Schwiegermutter bezieht Eingliederungshilfe für Behinderte, keine Hilfe zur Pflege.
Aktuell erfolgt der Unterhaltsrückgriff auf volljährige Kinder von Pflegebedürftigen und Angehörige von Behinderten einheitlich. Falls die geplante Gesetzesänderung den Sozialhilferegress für die volljährigen Kinder von Pflegebedürftigen einschränkt (Sozialleistung: Hilfe zur Pflege), was ich auch begrüße, jedoch nicht für die volljährigen Kinder von Behinderten (Sozialleistung: Eingliederungshilfe), bedeutet dies eine extreme Benachteiligung der volljährigen Kinder von Behinderten, was wiederum die betroffenen Menschen mit Behinderung zusätzlich belastet. Auf Eltern von volljährigen behinderten Kindern erfolgt bereits seit Jahren, unabhängig von Einkommen und Vermögen, bis auf einen niedrigen Pauschalbetrag, kein Rückgriff.
In einer Stellungnahme des Sozialverband Deutschland vom 21.03.19 zum Referentenentwurf „Gesetz zur Änderung des IX. und des XII. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften“ vom 05.03.29 (Link: https://www.sovd.de/index.php?id=700274) steht u.a.:
„Entgegen früherer Planungen ist die Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern in der Sozialhilfe im vorliegenden Referentenentwurf nicht enthalten“
Leider wurde der Referentenentwurf dahingehend geändert.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die 100T€ Grenze beim Unterhaltsrückgriff sowohl für Angehörige von Pflegebedürftigen (Hilfe zur Pflege) als auch für Angehörige von Behinderten (Eingliederungshilfe) gelten soll und sich diesbezüglich für eine Gleichbehandlung einsetzen?
Bitte dazu um Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Pfefferer
Sehr geehrter Herr P.,
Ausgangspunkt für Regelungen zum Unterhaltsrückgriff auf Angehörige ist der Koalitionsvertrag. Dort ist vorgesehen, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. Ihr Hinweis, dass es auch eine Grenze beim Unterhaltsrückgriff für Angehörige von behinderten Menschen geben soll, ist richtig. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe ich mich dafür eingesetzt, die Teilhabe und die finanziellen Leistungen für behinderte Menschen und deren Angehörigen zu verbessern. Mit dem Bundesteilhabegesetz ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen und umgesetzt. Nunmehr bedarf es weiterer Schritte und Verbesserungen. Bei der genannten Regelung handelt es sich um einen Referentenentwurf. Das parlamentarische Verfahren hierzu hat noch nicht begonnen. Ihre Hinweise werden mit in die weiteren Debatten einfließen. Insoweit bin ich Ihnen für Ihre Hinweise dankbar.
Es grüßt herzlich
Uwe Schummer MdB