Frage an Kerstin Tack von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Tack,
lt. Koalitionsvertrag sollen Angehörige von Pflegebedürftigen entlastet werden (100T€ Grenze). Soll dies nur die Leistungen aus der Hilfe zur Pflege einbeziehen?
Unsere Familie ist seit 13 Jahren vom Elternunterhalt betroffen. Der Haftungszeitraum könnte noch für weitere Jahrzehnte andauern. Meine Schwiegermutter bezieht Eingliederungshilfe für Behinderte, keine Hilfe zur Pflege.
Aktuell erfolgt der Unterhaltsrückgriff auf volljährige Kinder von Pflegebedürftigen und volljährige Kinder von Behinderten einheitlich. Auf Eltern von volljährigen behinderten Kindern erfolgt bereits seit Jahren, unabhängig von Einkommen und Vermögen, bis auf einen niedrigen Pauschalbetrag, kein Rückgriff.
Eine undifferenzierte Umsetzung der Koalitionsvereinbarung würde bedeuten:
1. Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, wenn die Eltern Hilfe zur Pflege beziehen (100T€ Grenze).
2. Keine Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, wenn die Eltern Eingliederungshilfe für Behinderte beziehen (Elternunterhalt).
Diese undifferenzierte Umsetzung würde zu einer enormen Schlechterstellung der volljährigen Kinder von Eltern mit Behinderung und deren Familien führen.
Werden Sie sich, als Obfrau der SPD im Ausschuss für Arbeit und Soziales, dafür einsetzen, dass die 100T€ Grenze beim Unterhaltsrückgriff sowohl für Angehörige von Pflegebedürftigen (Hilfe zur Pflege) als auch für Angehörige von Behinderten (Eingliederungshilfe) gelten soll und sich diesbezüglich für eine Gleichbehandlung einsetzen?
Bitte dazu um Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
U. P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Im Koalitionsvertrag haben wir folgendes vereinbart: „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“
Um diese Forderung umzusetzen, wird aktuell ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass dabei die 100.000 Euro-Grenze bei der Unterhaltsheranziehung für Angehörige auf das gesamte SGB XII sowie auf die Eingliederungshilfe ausgeweitet werden muss. Hierfür werden wir uns einsetzen und ich bin auch zuversichtlich, dass wir uns mit dieser Position durchsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack