Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Dieter S. • 14.06.2007
Antwort von Gabriele Hiller-Ohm SPD • 22.06.2007 (...) Ich verstehe allerdings auch die Weigerung der ARGE, Ihnen den Umzug dorthin zu bezahlen, ohne dass sie einen neuen Job gefunden hätten. Denn allein die Annahme, dass Sie in Kassel eher einen Job finden als im Dithmarscher Land kann keine Begründung für die Zahlung eines Umzuges sein. (...)
Frage von Margit C. • 14.06.2007
Antwort von Arnold Vaatz CDU • 19.06.2007 Sehr geehrte Frau Cammans,
ich möchte Sie bitten, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen ein Informationspapier übersenden kann, aus dem die Einzelheiten hervorgehen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
Frage von Wolfgang K. • 14.06.2007
Antwort von Katja Kipping DIE LINKE • 16.10.2007 (...) Darum hatten wir einen eigenen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht (diesen finden Sie im Anhang). Wir sind der Auffassung, dass die aktuelle Entschädigung zu gering bemessen ist und nur einem kleinen Teil der Opfer zugute kommt. Vor allem lehnen wir natürlich die „Bedürftigkeitsprüfung“ und die Erfordernis einer mindestens sechsmonatigen Haftdauer ab. (...)
Frage von Frank P. • 14.06.2007
Antwort von Günter Gloser SPD • 06.09.2007 Sehr geehrter Herr Pintschka,
die Reaktionen meiner Kollegen auf den Sieg des FC Nürnberg Ende Mai waren überaus freundlich! Einschränkend muss ich aber sagen, dass die Feedbacks aus dem "Stuttgarter Raum" etwas diplomatisch klangen.
Frage von Ronny B. • 13.06.2007
Antwort von Arnold Vaatz CDU • 19.06.2007 (...) Anspruch auf Erhalt der Opferpension in Höhe von 250 Euro haben politisch Verfolgte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR , die rechtsstaatswidrig eine Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs vollen Monaten erlitten haben. (...)
Frage von Rainer S. • 13.06.2007
Antwort von Siegfried Kauder Einzelbewerbung • 19.06.2007 (...) Der Entwurf konnte danach noch in wesentlichen Punkten verbessert werden. So erhält künftig jeder politisch Verfolgte, der sechs Monate oder länger inhaftiert war, strafrechtlich rehabilitiert wurde und eine Rente bezieht, eine Opferpension in Höhe von monatlich 250 Euro, und zwar unabhängig von der Höhe seiner Rente oder Pension. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet hier nicht statt. (...)