Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Dieter S. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Dieter S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm

ich wohne in Dithmarschen auf dem Land und bin seit 4 Jahren mit Unterbrechungen durch Saisonarbeit arbeitslos, Mittlerweile Harz IV Bezieher. (Ich habe als ehemaliger Firmeninhaber und CDU-Mitglied den Herren Politikern z. B. Norbert Blüm geglaubt "Die Renten sind sicher." )

Jetzt bekomme ich von der ARGE die Aufforderung mir eine kleinere , für einen Harz IV Bezieher doch angemessene Wohnung zu suchen. Diese "angemessene Unterkunft " habe ich nun in Kassel gefunden. Weil dort das Stellenangebot in meinem Beruf größer ist und ich mehr Aussicht habe wieder einer ehrlichen Arbeit nachzugehen. Jetzt bekomme ich auf meinen Antrag zwecks Übernahme der Umzugskosten eine Absage von der ARGE Heide / Brunsbüttel.
Ich zitiere "aufgrund der Kostensenkung der Unterkunftskosten. Wir fordern sie auf, sich um eine kostengünstigere Wohnung innerhalb D i t h m a r s c h e n s zu suchen. Einem Umzug ausserhalb Dithmarschens können wir nicht zustimmen bzw. finanzieren.

Was ist nur aus unserem Land geworden? Ein schwerbehinderter Langzeitarbeitsloser mit 59 Jahren bemüht sich um Arbeit, will, um bessere Chancen zu haben, in ein anderes Bundesland ziehen. Was sagt der Staat oder sein Helfershelfer dazu ? "Bleib in deinem Alter da, wo du bist und nehme den Jungen nicht noch einen Arbeitsplatz weg."

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scheck,

ich verstehe Ihren Ärger. Sie versprechen sich größere Jobchancen in Kassel und möchten deshalb gern dort hinziehen.

Ich verstehe allerdings auch die Weigerung der ARGE, Ihnen den Umzug dorthin zu bezahlen, ohne dass sie einen neuen Job gefunden hätten. Denn allein die Annahme, dass Sie in Kassel eher einen Job finden als im Dithmarscher Land kann keine Begründung für die Zahlung eines Umzuges sein. Stellen Sie sich einmal vor, welche Kostenlawine auf die ARGEn zurollen würde, wenn jeder Arbeitssuchende Umzugsanträge stellen würde und diese genehmigt würden.

Anders wäre die Lagebeurteilung aus meiner Sicht, wenn Sie eine Jobzusage aus Kassel oder anderswo hätten. In diesem Fall hielte ich die Unterstützung durch die ARGE - und sei es in Form eines Darlehens - für angemessen.

Ich möchte Sie deshalb ermuntern, sich von Dithmarschen aus in Kassel zu bewerben. Bewerbungskosten werden ja im allgemeinen erstattet. Ich wünsche Ihnen, dass Sie mit Ihren Bewerbungen Erfolg haben!

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm