![Klaus Brandner Portrait von Klaus Brandner](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/klaus_brandner_9.jpg?itok=bwLQfLQ2)
(...) das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde am 11. April 2008 verkündet (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. (...)
(...) das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde am 11. April 2008 verkündet (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. (...)
(...) Zur Meinungs- und schließlich Entscheidungsfindung führen wir intensive Diskussionen untereinander und mit Fachleuten; in Ausschüssen und in der Fraktion wird gerungen; die Arbeit im Wahlkreis vor Ort bringt eine Vielzahl von Begegnungen mit ganz unterschiedlichen Standpunkten. Ich bin der festen Überzeugung, dass daraus jeder Abgeordnete seine eigene Entscheidung treffen kann und muss. Keinesfalls ist es nämlich so, dass Fachleute automatisch die optimale Antwort geben können. (...)
(...) Da ich in der vorherigen Mail schon deutlich gemacht habe, dass die Rechtslage nicht nur nicht beanstandet wurde, sondern das Bundesverfassungsgericht sogar die Einbeziehung der Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht für geboten erachtet, sehe ich in der Koalition keine Mehrheit für eine Veränderung der Rechtslage. Selbst wenn die Union eine Initiative in diese Richtung starten würde, bestünden keinerlei Chancen eine politische Veränderung durchzusetzen. (...)
(...) Mehrbedarfe sind zusätzliche Zahlungen für Menschen in Ausnahme-Situationen. Es gibt zusätzliche Gelder für: Erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, Schwangere ab der 13. (...)
(...) Die Entscheidung für eine außerordentliche Rentenerhöhung ist vertretbar; wenngleich damit sicherlich kein Füllhorn ausgeschüttet wird. Die Rentnerinnen und Rentner hatten in den Jahren einige Belastungen zu verkraften: mehrere Nullrunden, Umstellung auf Zahlung des vollen Pflegeversicherungsbeitrages und teilweise der vollen Krankenversicherungsbeiträge. (...)
(...) Durch eine Aussetzung der Stufen der sogenannten Riestertreppe in diesem und im kommenden Jahr ist es gelungen, die Renten stärken zu erhöhen, als dies nach der geltenden Rentenformel möglich wäre. Aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung kann dies ohne Anhebung des Beitragssatzes finanziert werden. (...)