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Peter Hintze
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Peter Hintze von Wolfgang R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hinze,

wie schätzen sie die Rentenerhöhung von 1,1% ein im Verhältnis zu den Diätenerhöhungen um 9% und wie werten Sie den Aufschrei gegen diese "Erhöhung" einiger Ihrer Fraktionsmitglieder? Ich empfinde es als Verhöhnung der Rentner und Entwürdigung der geleisteten Lebensarbeit. Die Inflationsrate ist um einiges höher. Nimmt man die Jahre zusammen in denen es keine Erhöhung gab kommt man auf ca. 9%. Vielen Dank dafür, dass Sie uns Rentner weiter in die Armut schicken!
Für uns im Osten ist es besonders empfindlich, denn wir haben keine zusätzlichen Betriebsrenten!
Aber Ihre Partei wollte ja allen weißmachen, dass der Aufschwung "UNTEN" angekommen ist. Erkennen Sie nicht selbst die LÜGE?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Riedel,

ich begrüße die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Renten um 1,1 %.

Mir ist bewusst, dass insbesondere die Bezieher kleinerer Renten durch die Erhöhung der Lebenshaltungskosten im Hinblick auf das ihnen zur Verfügung stehende Einkommen verhältnismäßig stärker betroffen sind. Daher würde ich es begrüßen, wenn eine stärkere Erhöhung der Renten möglich und verantwortbar wäre. Dies halte ich zur Zeit jedoch für ausgeschlossen.

Die Rentenanpassungen erfolgen auf der Grundlage der Veränderung der aktuellen Rentenwerte in West und Ost regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres. Dabei wird der angepasste Monatsbetrag der Rente ermittelt, indem der neue aktuelle Wert mit den anderen Faktoren der Rentenformel multipliziert wird. Bei der Bestimmung des neuen Rentenwertes werden die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten zugrunde gelegt. Ferner wird seit 2005 durch einen sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern berücksichtigt. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Demnach fallen die Rentenerhöhungen tendentiell niedriger aus, wenn die Anzahl der Beitragszahler sinkt. Demgegenüber fällt die Rentenerhöhung im Regelfall stärker aus, wenn die Anzahl der Beitragszahler steigt. Schließlich finden die Veränderungen bei den Aufwendungen der Arbeitnehmer für die gesetzliche und private Altervorsorge Berücksichtigung (Riestertreppe).

Durch eine Aussetzung der Stufen der sogenannten Riestertreppe in diesem und im kommenden Jahr ist es gelungen, die Renten stärken zu erhöhen, als dies nach der geltenden Rentenformel möglich wäre. Aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung kann dies ohne Anhebung des Beitragssatzes finanziert werden. Mit der Riestertreppe werden die steigenden Aufwendungen der Beschäftigten für ihre zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Da die Riestertreppe ein wichtiges Element der Anpassungsformel ist, werden die ausgesetzten Stufen in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt.

Ich halte die für die Rentenanpassung geltenden Faktoren insgesamt für richtig und gerecht; sie liegen grundsätzlich im Interesse sowohl der Beitragszahler als auch der Empfänger der gesetzlichen Rente. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um ein Umlagesystem. Danach werden die Rentenzahlungen in erster Linie aus den Beiträgen der Arbeitnehmer bestritten, die aktuell in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aus diesem Grund muss sich die Höhe der Rentenanpassungen nach dem der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stehenden Beitragsaufkommen bemessen, das seinerseits abhängt von der Beitragsentwicklung sowie vom zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern und deren Lebenserwartung. Steigen die Löhne oder die Anzahl der Beitragszahler im Verhältnis zur den Rentenempfängern stark, nehmen die Rentnerinnen und Rentner am steigenden Wohlstand entsprechend teil. Würden die Rentenanpassungen hingegen von der Lohnentwicklung und vom Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern sowie von der steigenden Lebenserwartung der Menschen auf Dauer abgekoppelt und höher ausfallen, würde das Umlagesystem funktionsunfähig oder müssten die Beitragszahler unangemessen hohe Rentenbeiträge entrichten. Auch ein noch höherer Zuschuss zur Rentenkasse aus dem Bundeshaushalt, der bereits heute ca. 80 Milliarden Euro im Jahr beträgt, wäre aus meiner Sicht unverantwortlich, da damit nachfolgenden Generationen unverhältnismäßig hohe Lasten auferlegt würden.

Wenn die Rentenanpassungen in den vergangenen Jahren leider nur relativ gering ausfielen, so ist dies der allgemeinen Lohnentwicklung und dem ungünstigen Verhältnis zwischen der Anzahl der Beitragszahler und Rentenempfänger sowie der gestiegenen Lebenserwartung geschuldet.

Was die von Ihnen angesprochene Anhebung der Abgeordnetenentschädigung anbelangt, so handelt es sich hierbei um die erste Erhöhung seit dem Jahre 2003, in dem die Entschädigung maßvoll angehoben wurde. Allerdings wurden im Gegenzug zur jetzigen Erhöhung die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten abgesenkt und die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) auf die Bundestagsabgeordneten wirkungsgleich übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze