Sehr geehrter Herr Kellner,
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(...) Sie haben Recht: Die Ausgleichsabgabe - auch Fehlbelegungsabgabe - für öffentlich geförderte Wohnungen ist tatsächlich hinfällig. Dabei handelte es sich um eine vom Mieter neben der eigentlichen Miete zu zahlende Abgabe. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Auffassung, dass die Ausgleichsabgabe sozialpolitisch keinen Sinn macht. Meines Wissens wurde die Fehlbelegungsabgabe allerdings zum 31.12.2007 in Bayern abgeschafft. (...)
Sehr geehrter Herr Sturm,
(...) Einige Bundesländer sind dabei oder haben bereits die Ausgleichsabgabe abgeschafft. In anderen Ländern, zum Beispiel in Hessen, besteht diese jedoch noch bei Überschreitung der Einkommensgrenze von 18.000 € in einem Zwei-Personen Haushalt. Ihren Ärger darüber, dass diese Grenze nicht erhöht wurde, kann ich nachvollziehen, da im Rahmen vieler Preiserhöhungen in den letzten Jahren vielen Haushalten ein geringeres Einkommen zur Verfügung steht. (...)
(...) die Ausgleichsabgabe für öffentlich geförderte Wohnungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundespolitik, denn sie wird von den Ländern erhoben. Viele Länder haben sie inzwischen wieder abgeschafft. (...)