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Frage von Albert S. •

Frage an Gerald Weiß von Albert S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

die Ausgleichsabgabe für öffentlich geförderte Wohnungen ist doch längs hinfällig. Warum bleibt der Satz von 18.000,00 Euro Höchstverdienst, Jahr für Jahr der gleiche. Der Satz muss auch angepasst werden, und sich jedes Jahr erhöhen, denn wie er zur Zeit ist, müssen auch Geringverdiener eine Ausgleichsabgabe zahlen. Und das kann ja wohl nicht sein, bzw. das darf nicht sein. Bitte um Stellungnahme.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sturm,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ausgleichsabgabe für öffentliche Wohnungen.
Bei dieser Problematik handelt es sich seit der Föderalismusreform um eine Zuständigkeit der Bundesländer. Einige Bundesländer sind dabei oder haben bereits die Ausgleichsabgabe abgeschafft. In anderen Ländern, zum Beispiel in Hessen, besteht diese jedoch noch bei Überschreitung der Einkommensgrenze von 18.000 € in einem Zwei-Personen Haushalt. Ihren Ärger darüber, dass diese Grenze nicht erhöht wurde, kann ich nachvollziehen, da im Rahmen vieler Preiserhöhungen in den letzten Jahren vielen Haushalten ein geringeres Einkommen zur Verfügung steht. Bezogen auf Hessen, wird bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe versucht, dies zu berücksichtigen.
In Hessen wird nach meiner Kenntnis eine Überschreitung der Einkommensgrenze von bis zu 40 % toleriert. Liegt eine Überschreitung vor, besteht eine Staffelung für die Höhe der Abgaben:

Überschreitung der Einkommensgrenze Abgabe pro qm Wohnfläche
bis 40 % keine Abgabe
über 40 % - 60 % 1,02 €
über 60 % - 80 % 1,53 €
über 80 % - 100 % 2,30 €
über 100 % - 120 % 3,06 €
über 120 % - 150 % 3,83 €
über 150 % 4,59 €

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte. Für weitere Informationen steht Ihnen die für Ihren Fall zuständige Stadt zur Verfügung. Außerdem darf ich Sie auf die Antwort auf Ihre gleichlautende Frage meines Bundestagskollegen Paul Lehrieder vom 18.09.2008 verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Weiß