Frage an Jörg Rohde von Albert S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Rohde,
die Ausgleichsabgabe für öffentlich geförderte Wohnungen ist doch längs hinfällig.
Warum bleibt der Satz von 18.000,00 Euro Höchstverdienst, Jahr für Jahr der gleiche. Der Satz muss auch angepasst werden und sich jedes Jahr erhöhen. Denn wie er zur Zeit ist, müssen auch Geringverdiener eine Ausgleichsabgabe zahlen und das kann ja wohl nicht wahr sein, bzw. das darf nicht sein. Bitte um Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Sturm,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Auffassung, dass die Ausgleichsabgabe sozialpolitisch keinen Sinn macht. Meines Wissens wurde die Fehlbelegungsabgabe allerdings zum 31.12.2007 in Bayern abgeschafft. Sollten Sie dennoch zur Zahlung einer solchen Abgabe aufgefordert werden, nenne ich Ihnen gerne eine beratende Stelle vor Ort in München. Bitte kontaktieren Sie mich dann gegebenenfalls erneut.
Mit freundlichem Gruss
Jörg Rohde MdB