Frage an Gregor Amann von Albert S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Amann,
die Ausgleichsabgabe für öffentlich geförderte Wohnungen ist doch längs hinfällig. Warum bleibt der Satz von 18.000,00 Euro Höchstverdienst Jahr für Jahr der gleiche. Der Satz muss auch angepasst werden, und sich jedes Jahr erhöhen, denn wie er zur Zeit ist, müssen auch Geringverdiener eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das kann ja wohl nicht sein, bzw. das darf nicht sein. Bitte um Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Sturm,
die Ausgleichsabgabe für öffentlich geförderte Wohnungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundespolitik, denn sie wird von den Ländern erhoben. Viele Länder haben sie inzwischen wieder abgeschafft. Die Frankfurter SPD tritt dafür ein ein, sie auch in Hessen komplett abzuschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Amann, MdB