Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Katherina Reiche
Antwort von Katherina Reiche
CDU
• 17.02.2010

(...) Die zuständige Bundesministerin Ursula von der Leyen arbeitet in ihrem Ministerium mit Hochdruck an tragfähigen Lösungen. Für sozialere Lösungen steht dabei nicht die Kürzung des Hartz-IV Regelsatzes im Mittelpunkt. Fälle wie der Ihrige zeigen die teils ungerechte Unterstützung. (...)

Portrait von Cornelia Pieper
Antwort von Cornelia Pieper
FDP
• 21.01.2010

(...) Um auch künftig die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten, spricht die FDP sich für eine Finanzierung aus, die auf leistungsgerechten Prämien mit Altersrückstellungen beruht. Ohne eine Reform, die auf Vorsorge und Nachhaltigkeit setzt, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung erhebliche Beitragssatzsteigerungen und/oder Leistungskürzungen die Folge sein. (...)

Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Antwort von Frank-Walter Steinmeier
SPD
• 11.02.2010

(...) Die SPD hat notwendigen Änderungen der Arbeitsmarktreform nie widersprochen. Wie Sie wissen, hat der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, bereits im vergangenen Jahr eine Erhöhung des Schonvermögens von Empfängern des Arbeitslosengeldes II gefordert, das der Alterssicherung dient. Die Union hat dies damals abgelehnt. (...)

Portrait von Sebastian Blumenthal
Antwort von Sebastian Blumenthal
FDP
• 24.01.2010

(...) Wir als FDP haben gefordert, dass solche Menschen dann nicht noch "bestraft" werden dürfen, indem ihre Ersparnisse dann mit Hartz IV Leistungen verrechnet werden. Mit dieser Forderung haben wir uns durchgesetzt und als eine der allerersten Maßnahmen nach der Wahl haben wir dann auch umgesetzt, dass das sogenannte "Schonvermögen" von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht wird. (...)

Portrait von Karin Evers-Meyer
Antwort von Karin Evers-Meyer
SPD
• 18.01.2010

(...) Menschen mit Behinderung bekommen nur unter gesetzlich genau festgelegten Umständen einen Zuschlag zu ihren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV). Dort ist in §21 Absatz 4 geregelt, dass behinderte Menschen nur Anspruch auf einen Zuschlag von 35 Prozent haben, wenn sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes beziehen oder wenn sie Hilfen aus der Eingliederungshilfe bekommen. Wenn diese Maßnahmen beendet wurden, besteht in der Regel auch kein Anspruch mehr auf den Zuschlag. (...)

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