Frage an Frank-Walter Steinmeier von Manfred B. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Steinmeier,
über die ´NachDenkSeiten´ kam ich auf einen interessanten Artikel mit Statements von Ihnen zu den Veränderungen bezüglich Hartz IV
( http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE60D0IS20100114 ).
Darin warnten Sie vor einer übereilten Korrektur.
Mich als langjähriges HARTZ-IV-Opfer interessieren dabei mehrere Punkte:
1.) Was verstehen Sie genau mit „übereilt“?
Konkret: Bis wann sollen diese Korrekturen festgelegt sein; ab wann sollen diese gelten?
2.) Finden Sie nicht, dass angesichts der Prekarisierung durch HARTZ IV eine substanzielle Verbesserung so schnell wie möglich geschehen muss?
3.) In dem Artikel steht:
„Innerparteiliche Streitthemen wie die Rente mit 67 und Hartz IV bleiben in dem Papier aber ausgespart. Die Debatte darüber soll der Parteibasis vorbehalten bleiben.“
Diese Ankündigung finde ich schon mal löblich.
Hierzu folgende Fragen:
Wie soll die stattzufindende Debatte der Parteibasis aussehen?
Wie verbindlich sind diese Debattenergebnisse dann für die letztliche Entscheidungsfindung?
4.) In dem Artikel steht:
„Ein Erfolg der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005 sei es gewesen, dass mehrere hunderttausend bisherige Sozialhilfeempfänger "aus dem Schatten der Gesellschaft" geholt worden seien. Viele von ihnen seien zu Jobs gekommen.“
Hierzu frage ich:
Was meinen Sie mit „Viele“ ? Ich hätte dabei gerne konkrete Zahlen und die Quelle(n) für diese Behauptung.
Danke und Gruß,
Manfred Bensel
Sehr geehrter Herr Bensel,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.
Die SPD hat notwendigen Änderungen der Arbeitsmarktreform nie widersprochen. Wie Sie wissen, hat der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, bereits im vergangenen Jahr eine Erhöhung des Schonvermögens von Empfängern des Arbeitslosengeldes II gefordert, das der Alterssicherung dient. Die Union hat dies damals abgelehnt.
Darüber hinaus wurde auf Initiative des damaligen SPD-Parteivorsitzenden Kurt Beck 2007 die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Beschäftigte verlängert. So erhalten Erwerbslose ab 50 Jahren inzwischen mit mindesten 30 Versichertenmonaten 15 Monate lang ALG I, 55-Jährige mit mindestens 36 Versicherungsmonaten 18 Monate. Für über 58-Jährige mit mindestens 48 Beitragsmonaten steigt die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate. Desweiteren wurde auf Initiative der SPD auch das Schulstarter-Paket eingeführt, die Regelsätze für Kinder erhöht und die Angleichung der Leistungen in Ost und West vorgenommen.
Mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung eine schnelle und transparente Neuberechnung der Regelsätze und eine Neuregelung zusätzlicher Leistungen vorlegen. Die SPD fordert im Rahmen dieser Neuregelung die Einführung eigenständiger und bedarfsgerechter Kinderregelsätze, die alle drei Jahre neu zu ermittelt werden sollen.
Klar ist, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Pläne der Union, die Leistungen des Arbeitslosengeldes II zu kürzen, vom Tisch sind.
Forderungen, „Hartz IV“ komplett abzuschaffen halte ich jedoch für falsch. Denn dies würde bedeuten, dass wieder eine Trennung zwischen Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern vollzogen würde. Dies würde bedeuten, dass Sozialhilfeempfänger – wie früher – keine Unterstützung der Arbeitsagenturen erhielten.
Gegenüber 2006 konnte die Arbeitslosigkeit allein im SGB II um 23,5 Prozent gesenkt werden. Im April 2009 galten 831.000 Menschen als langzeitarbeitslos, vor drei Jahren waren es noch 1,29 Millionen. Allein im Jahr 2008 konnten 1,4 Millionen Menschen aus der Grundsicherung in Erwerbstätigkeit vermittelt werden. Diese Zahlen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26984/zentraler-Content/Pressemeldungen/2009/Presse-09-028.html
Informationen über den Verlauf und die Themen der innerparteilichen Debatte finden Sie auf der Seite der SPD unter http://www.spd.de/de/pdf/100118_Arbeitsprogramm_2010_PV.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier