(...) Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns auch künftig für eine zielgenaue finanzielle Förderung von Familien ein. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerecht zu den Hartz-IV-Regelsätzen hat der Politik einen Auftrag gegeben, den wir sehr Ernst nehmen. Nämlich den finanziellen Bedarf von Kindern nach ihrem tatsächlichen Bedürfnissen zu berechnen. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Transferleistungen sichern nur die Grundbedürfnisse. Wer diese Leistung bezieht, kann an vielen Dingen des gesellschaftlichen Lebens nicht teilhaben. (...)
(...) Mit dieser Art der Lohnfindung haben wir in Deutschland gute Erfahrungen gemacht. Die so genannte Tarifautonomie hat maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg der letzten Jahrzehnte beigetragen und ist zu einer tragenden Säule der Sozialen Marktwirtschaft geworden. Die Tarifautonomie verhindert, dass Arbeitsplätze verloren gehen, weil bspw. (...)
(...) Das gesellschaftliche Problem der Massenarbeitslosigkeit wird durch „Hartz IV“ vorrangig den Betroffenen selbst angelastet. Diese Denkweise führt zu der scheinbaren Berechtigung, „Hartz IV“-Betroffene wie Außenseiter zu behandeln, die man notfalls von Staats wegen zu ihrem Glück zwingen muss. (...)
(...) der von mir verwendete Begriff der „Wirkungsgleichheit“ kommt aus dem Sprachgebrauch des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (VersÄndG 2001), mit dem eine wirkungsgleiche und systemgerechte Übertragung der Rentenreformmaßnahmen 2001 auf das eigenständige Sicherungssystem der Beamtenversorgung erfolgen soll. Gesetzgeberisch wurde versucht, die Reform in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB nach Art, Zweck und Inhalt wirkungsgleich auf die eigenständige Beamtenversorgung zu übertragen. Wegen der tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Unterschiede der Alterssicherungssysteme der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung geht eine 1:1 Übersetzung nicht. (...)
(...) Unabhängig davon können Arbeitnehmer, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Erziehungszeiten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr sind eingeschlossen. (...)