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(...) In der Regel geht das Sozialgesetzbuch II davon aus, dass alle in einem Haushalt lebenden Personen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden und mit ihrem jeweiligen Einkommen füreinander einstehen. Ausnahmen von dieser Regelung sieht das Sozialgesetzbuch II allerdings auch vor und zwar in § 7 Absatz 3 Nummer 4. (...)
(...) Es gibt kein Verbot, an Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in Fraktionen einen Zusatzbetrag für die erhöhten Aufwendungen zu bezahlen. Damit ist unsere Fraktion auch immer öffentlich umgegangen. (...)
(...) Sie sehen, es ist nicht soziale Kälte, die mich zu meinem Vorschlag veranlasst hat, sondern vielmehr das Ziel, die Rückkehr in Arbeit zu erleichtern. Eine wichtige Maßnahme ist dabei die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose, für die die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden sollen. (...)
(...) die Details zu den Änderungen bei den Hartz-4-Regelsätzen werden in der kommenden Woche durch das dafür zuständige Ministerium bekannt gegeben. Ich würde gerne die Beschlüsse abwarten, bevor ich diese kommentiere. (...)