Cannabis wird im Verkehr wie Alkohol behandelt. Falsch ist, dass 3,5 ng THC direkt zu einer MPU führen und dass dies bei Alkohol erst bei 1,6 ‰ der Fall ist.
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Der Grenzwert wurde von einer unabhängigen, interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie dem Bereich der Polizei festgelegt.
aus meiner Sicht wurden Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung schon in vielen Aspekten angeglichen: Die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung verhindert, dass der Konsum von Cannabis pauschal zur Anordnung einer MPU führen kann.
dort wo das Thema Cannabis die Landesgesetzgebung betrifft, werde ich mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass Grenzwerte im Straßenverkehr äquivalent zu Alkoholgrenzwerten umgesetzt werden.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir der Ansicht, dass vom Cannabiskonsum ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgeht.
Nach der Verabschiedung des Cannabisgesetzes war es notwendig geworden, auch die Regelungen im Straßenverkehr entsprechend nachzuschärfen.