(...) Es geht also nicht darum, prinzipiell das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden oder die Meinungsfreiheit zu begrenzen, sondern vielmehr darum, eine gerechte Entlohnung der Urheber zu gewährleisten. Genauso wie Printmedien sich an Urheberrechte halten müssen, sollen auch die Kreativen, deren Werke im Internet verbreitet werden, ein europaweit gesetzlich verankertes Urheberrecht haben, das auch online durchgesetzt wird. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. (...)
(...) Zunächst einmal schreibt Art. 13 gar keine Filter und auch keinen Automatismus vor. Es wird in der Praxis aber sicherlich zum Einsatz von Erkennungssoftware kommen, die auf der Grundlage der Informationen, die durch die Rechteinhaber zur Verfügung gestellt worden sind, funktionieren wird. (...)
(...) Daher kann auch nicht von einem „durchquetschen“ dieses Gesetzes die Rede sein. Das von Ihnen beschriebene Problem, nicht über das Gesetzesvorhaben informiert gewesen zu sein, ist damit nicht auf den Gesetzgebungsprozess zurückzuführen, sondern auf geringe mediale Berichterstattung zu diesem Thema. (...)
(...) Sollten diese Plattformen kleine Unternehmen oder Startups sein, wären auch diese verpflichtet, Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen. Denn auch Startups müssen sich an geltendes Recht halten. (...)
(...) Für Upload-Filter gibt es in der Tat bereits funktionierende Lösungen. Ein Beispiel dafür ist die von Plattformen wie YouTube eingesetzte Erkennungssoftware. (...)