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Markus Ferber
CSU
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Frage von Fabian E. •

Frage an Markus Ferber von Fabian E. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Ferber,

ich wende mich an Sie, da ich mich zum ersten Mal in der Verantwortung sehe, für meine Ziele und Überzeugungen zu sprechen, zu argumentieren und zu kämpfen.
Um es genauer zu formulieren, nehme ich Bezug auf Artikel 13 und den damit verbundenen Uploadfilter. Dieser gibt mir zum ersten Mal das Gefühl, dass meine Freiheitsrechte innerhalb des World Wide Webs beschnitten und eingrenzt werden. Ein Staat und auch eine Union wie die EU, sollte niemals jeglichen Verkehr im Internet überwachen und regulieren dürfen. Allein das Bild, welches dabei in meinem Kopf ensteht, erinnert mich an George Orwells Antiutopie "1984". Ich hatte immer großes Vertrauen in die Politik der Europäischen Union und entgegen der Meinung vieler würde ich eine Lösung, wie sie durch die EU für Europa geschaffen wurde, immer bevorzugen. Auf jeden Fall hat die DSGVO-Richtlinie viele Vorteile gebracht, jedoch geht der Upload-Filter entschieden zu weit und ist von der Denkweise das komplette Gegenteil zu dem, was sich Tim Berners-Lee (Mitbegründer des World Wide Webs) bei der Erfindung gedacht hatte.
Hier nun meine Frage an Sie. Wie ist Ihr Gefühl zu diesem Thema und sprechen Sie sich für oder gegen Artikel 13 aus?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr E.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem am 20. Juli im Rechtsausschuss abgestimmten Bericht noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.

Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Es ist klar, dass die Grundsätze des Urheberrechtes auch im Internet gelten müssen. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen. Die meisten Plattformen sind davon überhaupt nicht betroffen. Das gilt übrigens auch für Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, für die es eine eigene Ausnahme gibt.

Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich, denn letztendlich ist geistiges Eigentum grundrechtlich geschützt - und das gilt auch im Internet. Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen und etwa die Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit einschränken, sehe ich kritisch - aber dabei geht es in dieser Richtlinie auch nicht.

Am Ende brauchen wir Lösungen, die diesen Grundsätzen Rechnung tragen. Für Ihre Bedenken habe ich Verständnis, darf Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass diese Richtlinie und die technischen Lösungen für einen besseren Urheberrechtsschutz eben nicht die Zensur des Internets zum Ziel haben. Hier läuft eine gezielte Desinformationskampagne der Betreiber großer Online-Plattformen, die ein Geschäftsmodell, das zulasten der Rechteinhaber geht, absichern wollen.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und für die Übermittlung Ihrer Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich für die weitere politische Arbeit gern aufnehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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