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Andreas Schwab
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Frage von Armin W. •

Frage an Andreas Schwab von Armin W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

die Zensur könnte schon sehr bald die kulturellen Normen des Webs, wie wir es kennen, auf den Kopf stellen. Upload-Sperren sorgen in Kombination mit fehleranfälligen Algorithmen dafür, dass selbst das Posten von Links künftig ein massives Problem darstellen wird. Derartiges wird sich vor allem auf Plattformen wie Twitter, Facebook, 9GAG und Co. zeigen. Um genau zu sein – höchstwahrscheinlich auf allen Lieblingswebsites. Denn hier würden die Artikel 11 und 13 dafür sorgen, dass Verlinkungen und direkte Zitate geschwärzt oder sogar gänzlich am Hochladen gehindert werden. Das ist aus meiner Sicht ein verheerender Schritt und ich bitte Sie daher um Ihre Meinung zu dem Thema.

Hoachtungsvoll

A. W.

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CDU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 29.06.2018 bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie, auf die ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.

Zweck der neuen Richtlinie ist es, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen Online-Plattform-Anbietern, die es Nutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützt Inhalte hochzuladen und abzurufen, und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer dieser Inhalte.

Durch die rasante Entwicklung der digitalen Technologien hat sich das Internet als wichtigster Markt für die Verbreitung und den Zugang zu Musik, Filmen, Presseerzeugnissen und anderen Inhalten etabliert. Manche Plattformbetreiber generieren hohe Gewinne, indem sie davon profitieren, dass ihre Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke auf der Plattform zur Verfügung stellen. Die finanziellen Einnahmen durch solche Plattformen kommen dabei nicht denjenigen zu Gute, mit deren „Inhalten“, bzw. mit deren Wertschöpfung der Gewinn der Plattformen letztlich erzielt wird.

Vor einem ähnlichen Problem stehen Verlage von Zeitungen und Zeitschriften. Sie tragen zur Informations- und Meinungsbildung von Bürgerinnen und Bürgern in großem Maße bei. Wenn Newsaggregatoren Presseausschnitte frei nutzen und damit einen Gewinn generieren, hat dies zur Folge, dass die Presse mit ihren Inhalten keinen eigenen Gewinn mehr generieren kann.

Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform in Verbindung mit Erwägungsgrund 38 adressieren diesen „Value Gap“. In den Verhandlungen unterstützt die EVP-Fraktion diese Artikel mit dem Ziel, die Leistungen von Künstlern und Journalisten angemessen zu honorieren.

Es geht also nicht darum, prinzipiell das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden oder die Meinungsfreiheit zu begrenzen, sondern vielmehr darum, eine gerechte Entlohnung der Urheber zu gewährleisten. Genauso wie Printmedien sich an Urheberrechte halten müssen, sollen auch die Kreativen, deren Werke im Internet verbreitet werden, ein europaweit gesetzlich verankertes Urheberrecht haben, das auch online durchgesetzt wird.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 29.06.2018 bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie, auf die ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.

Zweck der neuen Richtlinie ist es, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen Online-Plattform-Anbietern, die es Nutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützt Inhalte hochzuladen und abzurufen, und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer dieser Inhalte.

Durch die rasante Entwicklung der digitalen Technologien hat sich das Internet als wichtigster Markt für die Verbreitung und den Zugang zu Musik, Filmen, Presseerzeugnissen und anderen Inhalten etabliert. Manche Plattformbetreiber generieren hohe Gewinne, indem sie davon profitieren, dass ihre Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke auf der Plattform zur Verfügung stellen. Die finanziellen Einnahmen durch solche Plattformen kommen dabei nicht denjenigen zu Gute, mit deren „Inhalten“, bzw. mit deren Wertschöpfung der Gewinn der Plattformen letztlich erzielt wird.

Vor einem ähnlichen Problem stehen Verlage von Zeitungen und Zeitschriften. Sie tragen zur Informations- und Meinungsbildung von Bürgerinnen und Bürgern in großem Maße bei. Wenn Newsaggregatoren Presseausschnitte frei nutzen und damit einen Gewinn generieren, hat dies zur Folge, dass die Presse mit ihren Inhalten keinen eigenen Gewinn mehr generieren kann.

Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform in Verbindung mit Erwägungsgrund 38 adressieren diesen „Value Gap“. In den Verhandlungen unterstützt die EVP-Fraktion diese Artikel mit dem Ziel, die Leistungen von Künstlern und Journalisten angemessen zu honorieren.

Es geht also nicht darum, prinzipiell das Hochladen bestimmter Inhalte zu unterbinden oder die Meinungsfreiheit zu begrenzen, sondern vielmehr darum, eine gerechte Entlohnung der Urheber zu gewährleisten. Genauso wie Printmedien sich an Urheberrechte halten müssen, sollen auch die Kreativen, deren Werke im Internet verbreitet werden, ein europaweit gesetzlich verankertes Urheberrecht haben, das auch online durchgesetzt wird.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Schwab

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