(...) Die Konvention wirft tatsächlich zahlreiche bürger- und datenschutzrechtliche Bedenken auf, worauf auch die so genannte Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Gremium der EU, in einem Gutachten explizit hingewiesen hat. Die Gefahr des Datenmissbrauchs besteht u.a deshalb, da die Konvention auch von Staaten unterzeichnet wurde, die nicht dem Europarat angehören und deren Datenschutzbestimmungen nicht den unseren entsprechen. (...)
(...) Daher bin ich für eine eheunabhängige steuerliche Berücksichtigung von dauerhaft zusammenlebenden Paaren auch im Steuerrecht, sobald Kinder geboren werden. Kindern darf in ihrer finanziellen Versorgung (die ja durch eine höhere steuerliche Belastung der Eltern beeinflusst werden kann) kein Nachteil erwachsen, nur weil sich ihre Eltern gegen eine Ehe entscheiden. (...)
(...) In der Steuergesetzgebung sehe ich den Handlungsbedarf nicht in der Gleichstellung von Ehe und eheähnlichen Gemeinschaften sondern in der steuerlichen Gleichstellung derer, die Kinder versorgen. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass das Ehepaar mit Kind, das Paar in eheähnlicher Gemeinschaft mit Kind und die/der Alleinerziehende mit Kind die gleichen steuerlichen Vorteile für ihr Kind erhalten sollten. (...)
(...) Ich unterstütze meine Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion DIE LINKE ausdrücklich in ihrem Bestreben nach einer gerechten und sozialen Politik, die die Vielfalt der realen Lebensweisen berücksichtigt und deshalb die Ehe entprivilegiert. Die Gleichbehandlung von Ehe und eheähnlichen Gemeinschaften muss zu einer politisch fest verankerten Selbstverständlichkeit werden. (...)