Frage an Ewa Klamt von uwe s. bezüglich Familie
Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und meine Partnerin erwartet ein Kind von mir.
Obwohl wir also juristisch gegenseitig Unterhaltspflichtig sind werden wir und unser gemeinsames Kind Steuerlich gegenüber einer Ehe benachteiligt.
Wie stehen Sie zu einer gleichstellung von Ehen und Eheähnlichen Gemeinschaften?
Sehr geehrter Herr Schneider,
Abgeordnetenwatch hat Ihre Frage zur Gleichstellung von Ehen und eheähnlichen Gemeinschaften und der steuerlichen Benachteilung in eheähnlicher Gemeinschaft mit Kind an mich weitergeleitet. Vorwegschicken möchte ich allerdings, dass ich als Europaabgeordnete weder über die deutsche Steuergesetzgebung noch über die Stellung, die für die Ehe und für eheähnliche Gemeinschaften in Deutschland gesetzlich festgelegt sind bzw. festgelegt werden, entscheiden kann.
Ich bin jedoch gern bereit, Ihnen meine persönliche Stellungnahme mitzuteilen:
In Deutschland stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Damit ist eine Reihe von Rechten verbunden, es bedeutet aber auch, dass die Ehepartner weitergehende Verpflichtungen eingehen als in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
In der Steuergesetzgebung sehe ich den Handlungsbedarf nicht in der Gleichstellung von Ehe und eheähnlichen Gemeinschaften sondern in der steuerlichen Gleichstellung derer, die Kinder versorgen. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass das Ehepaar mit Kind, das Paar in eheähnlicher Gemeinschaft mit Kind und die/der Alleinerziehende mit Kind die gleichen steuerlichen Vorteile für ihr Kind erhalten sollten.
Damit geht für mich keine automatische Gleichstellung von Ehe und eheähnlichen Gemeinschaften einher. Entscheidend ist hier, dass Erwachsene frei wählen können, welche Form des Zusammenlebens sie wählen - mit allen Pflichten und Verpflichtungen und allen Vor- und Nachteilen, die sie bewußt wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Ewa Klamt, MdEP