Frage an Cem Özdemir von Wolfgang J. bezüglich Innere Sicherheit
Wie stehen sie zum Cybercrime-Abkommen? Ich sehe eine sehr große Gefahr, das mit den Daten die hier in Deutschland gesammelt werden, meine Bürgerrechte im Ausland verletzt werden können. Beispiel : in D straffrei im Ausland strafbewehrt. Das führt unter Umständen dazu, meine Reisefreiheit einzuschränken, weil die Behörden anderer Staaten mich im Ausland belangen können. Wer stellt sicher, dass die Daten nur in autorisierten Händen bleiben, kein Mißbrauch betrieben wird, z.B. Verkauf , und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht auch gelöscht werden?
Sehr geehrter Herr Jänicke,
Sie nehmen Bezug auf den "Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität", den die Bundesregierung Ende September eingebracht hat. Damit will die Bundesregierung die 2001 vom Europarat beschlossene Cyber Crime Convention umsetzen. Diese Konvention soll die Kooperation von Staaten bei der Bekämpfung der Computer - bzw. Internetkriminalität regeln. Dabei geht es auch um die Speicherung, Nutzung und Weitergabe von Computerdaten der Anwenderinnen und Anwender.
Die Konvention wirft tatsächlich zahlreiche bürger- und datenschutzrechtliche Bedenken auf, worauf auch die so genannte Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Gremium der EU, in einem Gutachten explizit hingewiesen hat. Die Gefahr des Datenmissbrauchs besteht u.a deshalb, da die Konvention auch von Staaten unterzeichnet wurde, die nicht dem Europarat angehören und deren Datenschutzbestimmungen nicht den unseren entsprechen.
Bündnis 90/Die Grünen wird (wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung) im parlamentarischen Verfahren darauf drängen, dass berechtigte datenschutz- und bürgerrechtliche Bedenken nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir