Frage an Erika Mann von uwe s. bezüglich Familie
Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und meine Partnerin erwartet ein Kind von mir.
Obwohl wir also juristisch gegenseitig Unterhaltspflichtig sind werden wir und unser gemeinsames Kind Steuerlich gegenüber einer Ehe benachteiligt.
Wie stehen Sie zu einer gleichstellung von Ehen und Eheähnlichen Gemeinschaften?
Sehr geehrter Herr Schneider,
Sie hatten mir die Frage nach meiner Einstellung zur steuerlichen Ungleichbehandlung von verheirateten und nicht verheirateten Paaren mit Kindern gestellt. Zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass Sie etwas länger auf eine Antwort warten mussten.
Was die Rechtslage angeht, haben Sie recht: Nach der Geburt ihres Kindes werden Sie nicht nur diesem, sondern auch ihrer Frau gegenüber unterhaltspflichtig, wenn sie aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeitet. Die Vorteile des sog. Ehegattensplittings im Steuerrecht können Sie jedoch nach geltendem Recht nur genießen, sofern Sie verheiratet sind. Das hat seinen Grund in der Verfassung. Art. 6 I GG schützt die Ehe besonders. Gegenüber dem Fiskus soll die besonders geschützte Ehegemeinschaft auch mit gemeinschaftlich erwirtschaftetem Einkommen auftreten können.
Ich persönlich sehe diese Ungleichbehandlung von Verheirateten und nichtverheirateten Paaren zumindest dann sehr kritisch, wenn Kinder vorhanden sind. Denn Kinder sollten nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern, nicht zu heiraten, leiden. Daher bin ich für eine eheunabhängige steuerliche Berücksichtigung von dauerhaft zusammenlebenden Paaren auch im Steuerrecht, sobald Kinder geboren werden. Kindern darf in ihrer finanziellen Versorgung (die ja durch eine höhere steuerliche Belastung der Eltern beeinflusst werden kann) kein Nachteil erwachsen, nur weil sich ihre Eltern gegen eine Ehe entscheiden.
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Erika Mann, MEP