
Das Trennungsgebot von Streitkräften und der Wehrverwaltung wurde mit der sogenannten Wehrverfassung im März 1956 im Grundgesetz verankert

Ich erlaube mir, auf die Antwort von Herrn Kiesewetter hierzu zu verweisen, der ich nichts hinzuzufügen habe.

Das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Wehrverwaltung ist aber in der Tat ein Punkt, dem politisch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollten.


Der Einsatz verstößt unserer Einschätzung nach gegen den Geist der Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung, die 1956 nicht ohne Grund genauso vorgenommen wurde – man wollte jede Machtkonzentration in der damals neuen Bundeswehr im Vorhinein organisatorisch unterbinden.

Machtbegrenzung durch direkte Demokratie basierend auf Volksentscheiden, flankiert durch objektive und kritische Beleuchtung aller Argumente.