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Frage von Bernd H. •

Halten Sie die Verwendung von rund 6000 Soldaten in der Wehrverwaltung des Bundes für verfassungskonform (siehe Art. 87a und 87b des Grundgesetztes)?

Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage! Bei der Aufstellung der Bundeswehr 1955 wollte der Verfassungsgeber Fehlentwicklungen in der Wehrmacht des Dritten Reiches nicht wiederholen. Neben dem Art. 87 a GG für militärische Streitkräfte (zuständig für die Verteidigung) wurde deshalb ein eigener Art. 87 b GG für eine zivile Wehrverwaltung (sie dient den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte) in das Grundgesetz eingefügt. Diese „Gewaltenteilung“ stellt sicher, dass die Wehrverwaltung nach Recht und Gesetz entscheidet und nicht mehr der militärischen Befehlsgewalt untersteht. Trotzdem sind inzwischen über 6.000 Soldaten in der Wehrverwaltung eingesetzt. Dieser permanente Verfassungsbruch muss beendet werden. „Wehret den Anfängen!“: Das hört man, sobald Strömungen aus vergangenen politischen Zeiten aufkommen. Was werden Sie als MdB unternehmen?

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Sehr geehrter Herr H.,

Ihre Anfrage hat mich erreicht. Ich habe sie an unseren wehrpolitischen Sprecher, den Abgeordneten Tobias Pflüger, mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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Antwort von Tobias Pflüger, Verteidigungspolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag und stellvertretender Parteivorsitzender:

"Da treffen Sie einen richtigen Punkt: Die Soldat:innen, die in der Bundeswehrverwaltung und somit im zivilen Organisationsbereich der Bundeswehr eingesetzt sind, sind zwar nach dem Dresdner Erlass von 2012 aus der durchgängigen Befehlskette der Streitkräfte herausgenommen und werden durch den Leiter der jeweiligen Dienststelle geführt. Aber das reicht uns als LINKE nicht: Der Einsatz verstößt unserer Einschätzung nach gegen den Geist der Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung, die 1956 nicht ohne Grund genauso vorgenommen wurde – man wollte jede Machtkonzentration in der damals neuen Bundeswehr im Vorhinein organisatorisch unterbinden. Erst in den vergangenen zehn Jahren wurde diese Trennung durch den Einsatz von Soldat:innen im zivilen Bereich aufgeweicht. Das war und ist ein Fehler, nach Ansicht der LINKEN sollte die konsequente Trennung wiederhergestellt werden, so wie es auch die Verfassungsgesetzgeber:innen vorgesehen hatten."

Link zum Profil von Tobias Pflüger: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tobias-pflueger

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