Bundestag Wahl 2017 - Fragen & Antworten

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Antwort von Silke Launert
CSU
• 04.09.2017

(...) 140 GG grundgesetzlich geschützt. Das gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Raum. Religionsgemeinschaften können deshalb selbst regeln, wie sie ihre inneren Verhältnisse ordnen, welche Anforderungen an die Person eines Stelleninhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. (...)

Portrait von Wolfgang Karl
Antwort von Wolfgang Karl
Die PARTEI
• 19.09.2017

(...) Kirchliche Träger sollten ihre Angestellten nie schlechter stellen dürfen, als andere Träger - das sollte aber auch der Anspruch der Kirchen sein, besonders gemessen an ihren eigenen moralischen Ansprüchen. (...)

Portrait von Kordula Schulz-Asche
Antwort von Kordula Schulz-Asche
Bündnis 90/Die Grünen
• 30.08.2017

(...) Schon seit meinen Zeiten als Landtagsabgeordnete in Hessen und auch jetzt im Bundestag habe ich als Gesundheitsexpertin an dem Thema Pflege gearbeitet und gute Konzepte erstellt, die ich weiterführen will. Kurz: Die Pflege hat mein Herz - und mein Ohr. (...)

Portrait von Thomas Hacker
Antwort von Thomas Hacker
FDP
• 23.08.2017

Es ist gut, dass diese Öffnung in den Kirchen und Religionsgemeinschaften ja schon seit einigen Jahren vorangeht. Erzieher(innen), Hausmeister, Reinigungskräfte brauchen regelmäßig nicht mehr der Konfession oder Religion des Arbeitgebersangehöhren. Beim Dienst am Altar sieht das sicher andern aus. (...)

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