(...) 140 GG grundgesetzlich geschützt. Das gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Raum. Religionsgemeinschaften können deshalb selbst regeln, wie sie ihre inneren Verhältnisse ordnen, welche Anforderungen an die Person eines Stelleninhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Fragen. Wenn Sie wissen möchten, warum die CDU etwas macht oder eben auch nicht macht, müssen Sie diese Frage(n) bitte Abgeordneten der CDU stellen. (...)
(...) Kirchliche Träger sollten ihre Angestellten nie schlechter stellen dürfen, als andere Träger - das sollte aber auch der Anspruch der Kirchen sein, besonders gemessen an ihren eigenen moralischen Ansprüchen. (...)
(...) Schon seit meinen Zeiten als Landtagsabgeordnete in Hessen und auch jetzt im Bundestag habe ich als Gesundheitsexpertin an dem Thema Pflege gearbeitet und gute Konzepte erstellt, die ich weiterführen will. Kurz: Die Pflege hat mein Herz - und mein Ohr. (...)
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es ist gut, dass diese Öffnung in den Kirchen und Religionsgemeinschaften ja schon seit einigen Jahren vorangeht. Erzieher(innen), Hausmeister, Reinigungskräfte brauchen regelmäßig nicht mehr der Konfession oder Religion des Arbeitgebersangehöhren. Beim Dienst am Altar sieht das sicher andern aus. (...)