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Silke Launert
CSU
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Frage von Matthias H. •

Frage an Silke Launert von Matthias H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stehen Sie zur Forderung nach der Begrenzung von Ausnahmen in Arbeitsrecht für Kirchen und andere Religionsgemeinschaften auf den im engsten Sinne verkündigungsnahen Bereich?

Und finden Sie das Anders- und Nichtgläubige, welche kirchliche Einrichtungen ebenfalls mit ihren Steuern mitfinanzieren, in dem derzeitigen System gerecht behandelt werden?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen vom 22. August, auf die ich im Folgenden gerne antworte.

Zur ersten Frage:

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ist gemäß Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art. 140 GG grundgesetzlich geschützt. Das gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Raum. Religionsgemeinschaften können deshalb selbst regeln, wie sie ihre inneren Verhältnisse ordnen, welche Anforderungen an die Person eines Stelleninhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Bereich des Arbeitsrechts ist bereits mehrfach durch richterliche Entscheidung bestätigt worden. Deshalb sehe ich aktuell keinen Änderungsbedarf.

Zur zweiten Frage:

Zutreffend ist zunächst, dass sich die Kirchen in Deutschland nicht ausschließlich über Kirchensteuereinahmen und Spenden finanzieren. Einen großen Anteil weiterer Zuwendungen vom Staat machen etwa Zuschüsse für kirchliche Angebote und Dienstleistungen aus, beispielsweise für Kindergärten, Altenpflege, kirchliche Schulen etc.
Mit diesen Einrichtungen leisten die Kirchen einen wichtigen Beitrag für eine funktionierende Zivilgesellschaft. Durch seelsorgerische Angebote, Kindertagesstätten etc. tragen sie in vielfältiger Weise zu einem funktionierenden Gemeinwohl bei. Dabei nehmen auch Nicht-Kirchenmitglieder die sozialen Dienste der Kirchen in Anspruch. Zudem gibt es in Deutschland auch viele nicht-kirchliche Einrichtungen, die ebenfalls wichtige soziale Aufgaben in der Gesellschaft übernehmen und staatliche Zuschüsse erhalten. Daher empfinde ich das derzeitige System nicht als ungerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silke Launert, MdB

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