Frage an Wolfgang Karl von Matthias H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wie stehen Sie zur Forderung nach der Begrenzung von Ausnahmen in Arbeitsrecht für Kirchen und andere Religionsgemeinschaften auf den im engsten Sinne verkündigungsnahen Bereich?
Und finden Sie das Anders- und Nichtgläubige, welche kirchliche Einrichtungen ebenfalls mit ihren Steuern mitfinanzieren, in dem derzeitigen System gerecht behandelt werden?
Sehr geehrter Herr H.,
meiner Meinung nach sollten für niemanden Ausnahmen im Arbeitsrecht gelten - auch nicht für kirchliche Träger.
Ausnahmen bedeuten ja immer, dass man die eigenen Angestellten schlechter stellt. Besserstellungen sind ja ohne Weiteres möglich.
Kirchliche Träger sollten ihre Angestellten nie schlechter stellen dürfen, als andere Träger - das sollte aber auch der Anspruch der Kirchen sein, besonders gemessen an ihren eigenen moralischen Ansprüchen.
Wie schon bei der Homöopathie-Frage: Ich finde es nicht gut, dass kirchliche Einrichtungen von staatlichen Geldern bezahlt werden. Die Trennung von Kirche und Staat muss endlich endgültig werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Johannes Karl