Frage an Thomas Hacker von Matthias H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wie stehen Sie zur Forderung nach der Begrenzung von Ausnahmen in Arbeitsrecht für Kirchen und andere Religionsgemeinschaften auf den im engsten Sinne verkündigungsnahen Bereich?
Und finden Sie das Anders- und Nichtgläubige, welche kirchliche Einrichtungen ebenfalls mit ihren Steuern mitfinanzieren, in dem derzeitigen System gerecht behandelt werden?
Es ist gut, dass diese Öffnung in den Kirchen und Religionsgemeinschaften ja schon seit einigen Jahren vorangeht. Erzieher(innen), Hausmeister, Reinigungskräfte brauchen regelmäßig nicht mehr der Konfession oder Religion des Arbeitgebersangehöhren. Beim Dienst am Altar sieht das sicher andern aus. Aber auch im Bereich der Kirchenmusik kenne ich in Bayreuth viele Beispiele der gegenseitigen Unterstützung und Vertretung. Eine gute Entwicklung!