(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Stelle, „die Beschwerden und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit IFG-Anfragen entgegennimmt und dann im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten dann auch selbst tätig wird“. Sie gibt hierzu gegenüber dem Bundestag und gleichzeitig gegenüber der Öffentlichkeit im Abstand von 2 Jahren einen Tätigkeitsbericht ab. (...)
(...) Auf der Basis des Open-Data-Gesetzes wir die Bundesverwaltung mit allen ihren Behörden eine Vorreiterrolle für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein muss. Dies ist ein wichtiger Paradigmenwechsel hin zu einer modernen und transparenten Verwaltung, der sowohl aus zivilgesellschaftlicher wie auch aus ökonomischer Sicht von entscheidender Bedeutung ist. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Laut Informationsfreiheitsgesetz ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Stelle, die Beschwerden und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit IFG-Anfragen entgegennimmt und dann im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten dann auch selbst tätig wird. Sie gibt hierzu gegenüber dem Bundestag und gleichzeitig gegenüber der Öffentlichkeit im Abstand von 2 Jahren einen Tätigkeitsbericht ab. (...)
(...) ich persönlich halte das bedingungslose Grundeinkommen für einen zivilisatorischen Fortschritt. (...)